Menü

UN-Generalsekretär und Sonderbeauftragte

Das Bild zeigt den UN-Generalsekretär António Guterres
UN-Generalsekretär António Guterres (UN Photo/Mark Garten)

Als Repräsentant der Vereinten Nationen übernimmt der Generalsekretär eine wichtige Rolle in der UN-Friedenssicherung. Da er die moralische Autorität der Staatengemeinschaft verkörpert und nur im Sinne der UN-Charta agiert, besitzt er hohe Legitimität. Er ist zugleich der "höchste Verwaltungsbeamte" (Art. 97 UN-Charta), leitet das UN-Sekretariat, nimmt an den Sitzungen der UN-Hauptorgane teil, fertigt Studien und Berichte an und führt Konsultationen mit Regierungsvertretern weltweit. Auf Vorschlag des Sicherheitsrats wird er von der Generalversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Seit 2017 ist António Guterres als neunter Generalsekretär im Amt.

In der Praxis haben sich eine Reihe politischer Kompetenzen des Generalsekretärs für die UN-Friedenssicherung herausgebildet: Mit Missionen zur Tatsachenermittlung (fact-finding-missions) kann er Situationen untersuchen, in denen ein Konflikt droht. Durch seine "Guten Dienste" versucht er, Dialog zwischen Konfliktparteien zu erleichtern, indem er beispielsweise Konferenzen organisiert. Er steht den Konfliktparteien als unparteiischer und unabhängiger Kommunikationskanal und Schiedsrichter zur Verfügung und soll so die Eskalation eines Konflikts verhindern. Der Generalsekretär greift ein, um politische Verhandlungslösungen voranzutreiben, er fungiert als Vermittler in Konflikten, erarbeitet Friedenspläne oder führt Verhandlungen. Diese Aufgaben können ihm vom Sicherheitsrat oder anderen Hauptorganen nach Art. 98 der Charta zugewiesen werden. Umgekehrt kann er nach Art. 99 die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrats selbst auf Situationen lenken, die aus seiner Sicht Frieden und internationale Sicherheit bedrohen. Dies verleiht ihm großen Handlungsspielraum, da er Situationen auf eigene Initiative untersuchen kann.

Der Generalsekretär unterstützt außerdem die Sondertribunale sowie die Implementation von Sanktionsregimen und wird vom Sicherheitsrat mit der ausführenden Leitung von Friedens- und Politischen Missionen betraut. Bereits im Vorfeld eines Friedenseinsatzes erhält er den Auftrag, einen strategischen Plan zur Zusammensetzung der Mission, der Organisationsstruktur und dem Budget zu erarbeiten. Ist ein Friedenseinsatz beschlossen, erstellt er regelmäßig Situationsberichte, die dem Sicherheitsrat als Entscheidungsgrundlage für eine Verlängerung des Mandats dienen.

Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs

Häufig ernennt der Generalsekretär für die Ausführung seiner Aufgaben Sonderbeauftragte (Special Representatives of the Secretary-General, SRSG), Persönliche Beauftragte (Personal Representatives) oder Gesandte (Envoys), die in seinem Auftrag handeln. Sie übernehmen vielseitige Tätigkeiten und sind für die Leitung von Friedensmissionen, einzelne Regionen oder grenzübergreifende Themen (z.B. Menschenrechte, Kinder in bewaffneten Konflikten) zuständig. Sie begleiten den Rang von Beigeordneten Generalsekretären oder Untergeneralsekretären. Ihre Zahl und Bedeutung nahm in den vergangenen Jahren zu. Derzeit sind um die 100 Sonderbeauftragte im Einsatz.

Sonderbeauftragte sind durch ihre diplomatischen und politischen Bemühungen zu einem wichtigen Instrument der friedlichen Streitbeilegung geworden. Als Leiter von FriedensmissionenUN-Friedensmissionen sind sie für die Friedenssicherung und -konsolidierung von entscheidender Bedeutung: Sie sind die höchsten UN-Repräsentanten vor Ort und koordinieren alle Komponenten einer Mission sowie die Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren. Als Leiter von UN-Übergangsverwaltungen sind sie nicht nur "Manager", sondern auch Verwaltungschefs. Sie halten Kontakt mit DPKO und DPA in New York und verfassen die Berichte des Generalsekretärs, auf deren Grundlage der Sicherheitsrat über die Verlängerung eines Mandats entscheidet. Sie müssen fortlaufend die Strategie der Mission und die Situation vor Ort im Blick haben.

Angesichts der anspruchsvollen Aufgaben sind die persönlichen Anforderungen an Sonderbeauftragte hoch. Diplomatische Fähigkeiten und Führungsqualitäten sind umso wichtiger, je größer der Ermessensspielraum ist, den ihr Mandat zulässt. Meist sind sie hochrangige Politiker oder ausgewiesene Experten.