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Responsibility to Protect

Portrait von Kofi Annan 1999

"Humanitäre Interventionen sind ein heikles Thema, bei dem es viele politische Klippen zu umschiffen heißt  und Antworten nicht leicht zu finden sind. Doch kann ganz sicher kein Rechtsgrundsatz – nicht einmal die Souveränität – je als Schutzschild  für  Verbrechen  gegen  die Menschlichkeit gelten. Wann immer solche Verbrechen begangen werden und alle friedlichen Versuche, ihnen Einhalt zu gebieten, ausgeschöpft sind, hat der Sicherheitsrat die moralische Pflicht, im Namen der internationalen Gemeinschaft zu handeln. Wenn wir auch nicht alle Menschen überall schützen können, so ist das doch kein Grund, dort, wo wir dies vermögen, tatenlos zu bleiben. Eine bewaffnete Intervention muss stets der letzte Ausweg bleiben, doch wenn es um Massenmord geht, können wir auf diese Option nicht verzichten."

Zitat aus: Annan, Kofi (2000): Wir, die Völker: Die Rolle der Vereinten Nationen im 21. Jahrhundert. A/54/2000; IV, C, 219.

Das Bild zeigt einen Peacekeeper in Timor-Leste zusammen mit Kindern.

Schutzverantwortung (Responsibility to Protect; R2P/RtoP) meint die Verantwortung eines Staates, für den Schutz seiner Bevölkerung zu sorgen. Kann oder will ein Staat dies nicht, geht die Verantwortung an die internationale Gemeinschaft über. Das Prinzip der Schutzverantwortung ermächtigt demnach zum internationalen Eingreifen - notfalls unter Einsatz von Gewalt - wo schwerste Menschenrechtsverletzungen die Bevölkerung gefährden. Im Abschlussdokument des Weltgipfels 2005 erkannte die UN-Generalversammlung dieses Prinzip an. Es kommt bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord und ethnischen Säuberungen zur Anwendung. In diesen Fällen kann der Sicherheitsrat friedliche Mittel zur Streitbeilegung (diplomatische, humanitäre Maßnahmen) und, wenn diese nicht erfolgreich sind, Zwangsmaßnahmen beschließen, um Frieden wiederherzustellen.
Das Konzept der Schutzverantwortung entstand vor dem Hintergrund des Scheiterns und der Überforderungen von UN-Friedensmissionen (Ruanda, Bosnien) in den 1990er Jahren. Trotz der internationalen Anerkennung im Jahr 2005 blieben Auslegung und Umsetzung des Prinzips in die politische Praxis umstritten, nicht zuletzt da es den Grundsatz der staatlichen Souveränität berührt. Bei seiner Entscheidung zum Libyen-Einsatz durch Resolution 1973 im März 2011 stellte der Sicherheitsrat einen Bruch der Schutzverantwortung fest und beschloss ein Eingreifen der internationalen Gemeinschaft zum Schutz der libyschen Bevölkerung. Der anschließende NATO-Einsatz wurde von einigen Staaten jedoch sehr kritisch gesehen: es stand der Vorwurf im Raum, westliche Staaten hätten die Schutzverantwortung benutzt um ein von ihnen abgelehntes Regime, die Regierung Gaddafi, zu stürzen.