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Glossar

In unserem Glossar sind alle wichtigen Begriffe, Akteure und Verträge rund um das Thema Frieden und Sicherheit erklärt: Von A wie ABC-Waffen bis zum Konzept der Vorbeugenden Diplomatie.

Training der MINUSCA-Mission (UN Photo/Catianne Tijerina)

1540-Ausschuss

2004 setzte der Sicherheitsrat den nach Resolution 1540 benannten Ausschuss (1540-Committee) unter Berufung auf Kapitel VII der UN-Charta ein. In ihm sind alle Sicherheitsratsmitglieder vertreten. Aufgabe des Ausschusses ist es, die Umsetzung der Resolution zu überwachen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Gesetze zu erlassen, die eine Weitergabe von Materialien oder Technologien zur Herstellung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen an nichtstaatliche Akteure – insbesondere Terroristen – unter Strafe stellt. Der Ausschuss kontrolliert den Stand der Durchsetzung entsprechender Maßnahmen und verfolgt das Ziel einer Förderung des Dialogs, der technischen Hilfe und der Kooperation mit den Mitgliedstaaten. 165 Staaten haben bisher Berichte zur Umsetzung ihrer Maßnahmen vorgelegt. Das Mandat des Ausschusses wurde zuletzt im April 2011 (Resolution 1977) um zehn weitere Jahre verlängert. 

ABC-Waffen/ CBRN-Waffen

Als ABC-Waffen wurden in der Vergangenheit die drei Typen von Massenvernichtungswaffen bezeichnet: atomare, biologische und chemische Waffen.  Massenvernichtungswaffe steht für eine Kategorie von Waffen, deren Einsatz besonders gravierende Zerstörungen verursacht. Gegen den Begriff der Massenvernichtungswaffen gibt es jedoch zunehmende Einwände, da er die Wirkung der sogenannten konventionellen Waffen verharmlost. Die Formulierung ABC-Waffen wurde mittlerweile weitgehend von der Bezeichnung CBRN-Waffen abgelöst. Mit diesem werden chemische, biologische, radiologische und nukleare Waffen als Massenvernichtungswaffen definiert.

Abrüstungskommission der Vereinten Nationen (UNDC)

Die 1952 durch UN-Resolution 502 gegründete Abrüstungskommission der Vereinten Nationen (UN Disarmament Commission, UNDC) ist eine Fachkommission, welche ursprünglich dem Sicherheitsrat unterstellt war. Im Anschluss an die 1978 stattgefundene Erste Sondersitzung der Generalversammlung zu Abrüstung (Special Session on Disarmament, SSOD I) wurde die Kommission der Generalversammlung unterstellt. Sie untersteht dem Ersten Ausschuss und setzt sich aus allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zusammen. Sie tritt jährlich für zwei Wochen zu Beginn eines Jahres zusammen, um über Abrüstung und Rüstungskontrolle zu debattieren. Als Fachkommission obliegt ihr die Klärung von Detailfragen, damit die Generalversammlung zeitnah zu einem Konsens findet und Verzögerungen vermieden werden.

Die UNDC befasst sich im Auftrag der Generalversammlung mit einem Thema aus dem Bereich der konventionellen Abrüstung sowie einem Themenkomplex aus dem Gebiet der Nuklearwaffen. Sie erarbeitet Empfehlungen und Richtlinien, die der Generalversammlung im Anschluss vorgelegt werden.

Al-Qaida-Sanktionsausschuss

1999 richtete der UN-Sicherheitsrat durch Resolution 1267 einen Sanktionsausschuss als Nebenorgan ein, dem alle 15 Sicherheitsratsmitglieder angehören. Sein Mandat besteht darin, die Umsetzung des Sanktionsregimes gegen Al-Qaida und Taliban zu überwachen. Die Sanktionen, die gemäß Kapitel VII der UN-Charta als Zwangsmaßnahme verabschiedet wurden, umfassen Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten sowie Waffenembargos. Damit sollen Terroranschläge präventiv verhindert werden. Als Individualsanktionen richten sie sich gegen einzelne Personen und Organisationen, die des Terrorismus verdächtigt werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Sanktionen umzusetzen und dem Ausschuss, dessen Vorsitz in diesem Jahr Deutschland innehat, Bericht zu erstatten. Der Sanktionsausschuss führt eine "Konsolidierte Liste", die namentlich Personen auflistet, denen eine Verbindung zu einer der terroristischen Gruppierungen zugeschrieben wird. Zuletzt waren rund 450 Einträge beider Gruppierungen vorhanden.

Am 17. Juni 2011 beschloss der Sicherheitsrat die Aufspaltung in zwei Sanktionsregime: Resolution 1989 umfasst die globale Sanktionsliste für Einzelpersonen und Organisationen, die mit Al-Qaida verbunden sind (Al-Qaida-Sanktionsliste). Resolution 1988 schafft einen neuen Sanktionsausschuss, der eine Taliban-Sanktionsliste führen und sich räumlich auf Afghanistan beschränken soll. Hintergrund für diese Entscheidung sind Bemühungen seitens der afghanischen Regierung sowie einiger Staaten wie den USA, eine Verhandlungslösung mit den Taliban im Afghanistankonflikt zu erreichen. Eine Trennung der Sanktionslisten war notwendig, um die Gruppierungen separat behandeln zu können, da Gespräche mit Personen auf der Liste nicht möglich sind. 

Arbeitsstab Terrorismusbekämpfung der Vereinten Nationen

Mit dem Ziel, die Bemühungen der UN in der Terrorismusbekämpfung zu bündeln, errichtete der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan 2005 den Arbeitsstab Terrorismusbekämpfung (United Nations Counter-Terrorism Implementation Task Force, CTITF). Seit dem Beschluss der "Weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus" durch die Generalversammlung im September 2006 fungiert der Arbeitsstab als UN-Koordinationsstelle für die Umsetzung des in der Strategie vorgesehenen Aktionsplans. Die Strategie sieht die Bildung eines gemeinsamen Rahmens vor, der die Aktivitäten der Terrorismusbekämpfung innerhalb des UN-Systems koordiniert, Kohärenz schafft und die Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren fördert. Dabei geht es um Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung sowie der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus, den Aufbau von Kapazitäten der Staaten und die Stärkung der Rolle der UN sowie die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit bei der Terrorismusbekämpfung. Der Arbeitsstab dient als Forum für die Diskussion von Strategien und die Entwicklung von Empfehlungen. In ihm sind 30 UN-Einheiten aus den Bereichen Entwicklung, Konfliktprävention, Terrorismusbekämpfung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz sowie INTERPOL (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation) vertreten. Seit 2009 verfügt er über ein Büro in der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten (DPA) des UN-Sekretariats. Der Arbeitsstab umfasst darüber hinaus acht thematische Arbeitsgruppen, die Berichte und Empfehlungen erstellen, unter ihnen die Arbeitsgruppen Unterbindung der Terrorismusfinanzierung, Unterstützung von Terrorismusopfern, Schutz der Menschenrechte in der Terrorismusbekämpfung sowie die Arbeitsgruppe Konfliktprävention und Konfliktlösung, welche die Ziele der Terrorismusbekämpfung in die Aktivitäten der Friedensschaffung und Friedenssicherung integriert.

Atomwaffen

Atomwaffen, auch Kern- oder Nuklearwaffen genannt, sind die gefährlichsten Waffen der Welt. Atomwaffen gehören zu der Gruppe der Massenvernichtungswaffen, auch ABC-Waffen genannt.  Ihre Wirkung beruht auf Kernspaltung und Kernfusion. Durch eine einzige Atombombe können Millionen von Menschen getötet werden und die Umwelt sowie das Leben zukünftiger Generationen gefährdet werden.

Bei der Explosion einer Atombombe entsteht ein Lichtblitz, der mehrere tausend Grad heiß ist. Eine darauffolgende Hitzewelle entzündet alle brennbaren Stoffe und führt zu einem Feuersturm. Durch die Explosion einer Atombombe werden radioaktive Strahlen freigesetzt, die man nicht riechen, fühlen oder sehen kann, die jedoch in den Körper von Menschen und Tieren eindringen und auch von Pflanzen aufgenommen werden. Radioaktive Strahlen können zu Krankheiten mit Todesfolge führen, zu Impotenz, Sterilität und Missbildungen. Sie werden durch Winde bis zu tausenden Kilometern verteilt. Eine Atomexplosion hat große negative Auswirkungen auf alles Leben.

Es gibt 13.865 Atomwaffen weltweit (Stand: Januar 2020). Atommächte sind: China, Frankreich, Großbritannien, Russland, Indien, Pakistan und Israel. Auch in Deutschland sind US-Atomwaffen stationiert. Der von der UN-Generalversammlung verhandelte Atomwaffenverbotsvertrag wurde bisher von 34 Staaten ratifiziert (Stand: Januar 2020) und ist somit (noch) nicht rechtlich bindend.

Ausschuss für Abrüstung und Internationale Sicherheit / Erster Ausschuss der Generalversammlung

Der Erste Ausschuss der Generalversammlung befasst sich mit globalen Abrüstungsfragen und damit zusammenhängenden Fragen internationaler Sicherheit. Er erarbeitet im Jahr durchschnittlich 50 Resolutionen, die er der Generalversammlung vorlegt. Diese Resolutionen sind für die Mitgliedstaaten zwar völkerrechtlich nicht bindend, entfalten jedoch oftmals beachtliche politische und moralische Wirkungen in der Weltöffentlichkeit. So ist beispielsweise das Bemühen des Ersten Ausschusses um ein Abkommen über den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern (Arms Trade Treaty, ATT) zu erwähnen, dessen Entstehung auch vom Ersten Ausschuss forciert wird. Aufbauend auf den Entwurfsarbeiten des Ersten Ausschusses verabschiedete die Generalversammlung am 6. Dezember 2006 mit großer Mehrheit (133 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (USA), 19 Enthaltungen) die Resolution 61/89. Damit wurde der Rahmen für einen weltweiten Verhandlungsprozess bezüglich eines Abkommens zur Kontrolle des Handels mit konventionellen Waffen geschaffen. Die Verhandlungen resultierten in einem Vertrag, der zunächst zwar am Konsensprinzip des Ausschusses scheiterte, dann jedoch der UN-Generalversammlung vorgelegt wurde, die ihn am 2. April 2013 mit nur drei Gegenstimmen annahm.

Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus

Für die Überwachung der Umsetzung der weitreichenden Verpflichtungen, die der Sicherheitsrat mit Resolution 1373 (2001) den Mitgliedstaaten auferlegte, richtete er den Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus (Counter-Terrorism Committee, CTC) als Nebenorgan ein. In ihm sind alle 15 Sicherheitsratsmitglieder vertreten. Der Ausschuss verfolgt die Maßnahmen der UN-Mitgliedstaaten, ihre Möglichkeiten im Kampf gegen den Terrorismus zu verbessern. Darunter fallen insbesondere die Kriminalisierung der Terrorismusfinanzierung sowie der Unterstützung des Terrorismus, das Einfrieren von Vermögen, die Unterbindung von "Rückzugsräumen" und die zwischenstaatliche Kooperation bei der Verfolgung von Terroristen. Die Mitgliedstaaten müssen dem Ausschuss über ihre nationalen Gesetze zur Terrorismusbekämpfung und ihre Pläne für die Umsetzung der Resolution berichten. Der Ausschuss wertet die Berichte aus und gibt Empfehlungen ab. 2005 kamen die Bestimmungen der Resolution 1624 zu den Aufgaben des Ausschusses hinzu, die weitere Maßnahmen zur Prävention von Terroranschlägen von den Mitgliedstaaten fordern.

2004 beschloss der Sicherheitsrat die Errichtung eines Exekutivdirektoriums des Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus (Security Council´s Counter-Terrorism Executive Directorate, CTED). Es setzt die Beschlüsse des CTC um, unternimmt Expertenbewertungen und unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung. Die rund 40 Mitarbeiter des Exekutivdirektoriums analysieren die Berichte der Mitgliedstaaten und beurteilen die Kapazitäten der Staaten sowie Mängel und Probleme der Terrorismusbekämpfung. Mit dem Einverständnis der Staaten führt der Ausschuss auch Ländervisiten durch, um die Durchsetzung der Bestimmungen weiterzuverfolgen und zu prüfen, ob technische Unterstützung beim Aufbau der notwendigen Kapazitäten benötigt wird.

Biowaffen

Für die Vereinten Nationen sind biologische Waffen „alle gezielt eingesetzten […] infektiösen Stoffe, die Krankheiten oder Tod bei Mensch, Tier oder Pflanzen verursachen“. Sie gehören zusammen mit atomaren und chemischen Waffen zur Gruppe der sogenannten ABC-Waffen, auch Massenvernichtungswaffen genannt. Entwicklung, Herstellung und Lagerung sind seit der internationalen Biowaffenkonvention von 1971 verboten, der Einsatz wurde schon im Genfer Protokoll von 1925 untersagt.

Derzeit gibt es ungefähr 200 Viren oder Bakterien, die als Waffe benutzt werden können. Je nachdem wie tödlich und frei verfügbar diese sind, werden sie gemeinhin in drei Kategorien unterteilt. Zu den gefährlichsten Erregern zählen unter anderem Pocken, Pest und Milzbrand. Das Gelbfieber-Virus und Tuberkulose-Bakterien werden hingegen als weniger gefährlich eingestuft, da sie sich relativ leicht behandeln lassen.

Die zur Herstellung biologischer Waffen benötigten Substanzen sind häufig recht einfach zu beschaffen, weswegen Biowaffen auch als „Atombombe des kleinen Mannes“ bezeichnet werden. So können mit geringen Mengen biologischer Kampfstoffe theoretisch sehr viele Menschen getötet werden.

Büro für Abrüstungsfragen (UNODA)

Das Büro für Abrüstungsfragen (UN Office for Disarmament Affairs, UNODA) ist eine im UN-Sekretariat angegliederte Hauptabteilung, welche mit der Durchführung von Konferenzen und der Begleitung einzelner Abrüstungsregime beauftragt ist. Ursprünglich war das Büro 1982 im Zusammenhang mit der Zweiten Abrüstungssondertagung der Generalversammlung (SSOD II, 1982) einberufen worden. Zwischen 1992 und Ende 1997 war es der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten untergeordnet. Anschließend wurde es unter dem damaligen Generalsekretär Kofi Annan umbenannt in Hauptabteilung Abrüstungsfragen (Department for Disarmament Affairs, DDA) und 2007 geändert in UNODA. UNODA bietet substanzielle und organisatorische Unterstützung für die Rechtssetzung im Bereich Abrüstung seitens der Generalversammlung und dessen Erstem Unterausschuss, der Abrüstungskommission, der Abrüstungskonferenz und anderer Foren. Die Leitung liegt bei der Hohen Beauftragten für Abrüstungsfragen mit dem Rang einer Untergeneralsekretärin, seit Mai 2017 Izumi Nakamitsu.

Chemiewaffen

Bei Chemiewaffen werden überwiegend die toxischen (sowie erstickenden, reizerregenden, lähmenden oder die menschliche Psyche verändernden) Eigenschaften synthetischer Verbindungen für Zwecke der Kriegsführung genutzt. Eine Liste der relevanten toxischen Chemikalien und Vorprodukte ist im Chemischen Annex des Übereinkommens zum Verbot von Chemiewaffen (CWÜ) enthalten. Zusammen mit atomaren und biologischen Waffen gehören Chemiewaffen zu den ABC-Waffen, auch Massenvernichtungswaffen genannt.

Climate Security Mechanism (CSM)

Der Climate Security Mechanism (CSM) wurde im Jahr 2018 als gemeinsame Initiative der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten und Friedenskonsolidierung (DPPA), dem UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) und dem UN-Umweltprogramm (UNEP) eingerichtet. Der CSM adressiert die Wechselwirkungen von Klimawandel, Frieden und Sicherheit und soll das UN-System dabei unterstützen, klimabedingte Sicherheitsrisiken systematischer anzugehen.

Mit seinem inter-institutionellen Ansatz bringt der CSM die Expertise aus den Bereichen Peacebuilding, nachhaltige Entwicklung und Umwelt zusammen. Dabei wird Prävention, Analyse und Bewältigung klimabedingter Sicherheitsrisiken gefördert und in die gesamte programmatische Arbeit der UN integriert. Die Hauptinstrumente des CSM sind (1) die Unterstützung bei Risikoanalysen und Risikobewältigung, (2) die Verbesserung von Wissensmanagement und (3) der Ausbau von Partnerschaften sowie Interessensvertretung und Kapazitätsaufbau. Derzeit besteht die Herausforderung darin, Analysen zu klimabedingten Sicherheitsrisiken vor Ort umzusetzen, wobei Partnerschaften wesentlich für den Erfolg des CSM sind. Daher arbeitet der CSM Hand in Hand mit den UN-Ortskoordinatoren, den UN-Friedens- und Entwicklungsberatern sowie den Feldmissionen und regionalen Akteuren. Der CSM ist eine Anlaufstelle für den Nexus Klima und Sicherheit für Stakeholder innerhalb des UN-Systems und darüber hinaus.

Drohnen

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge (unmanned aerial vehicles, UAVs), die ferngesteuert oder auf vorprogrammierten Routen fliegen. Seit rund 30 Jahren werden unbemannte Aufklärungsflugzeuge zu zivilen und militärischen Zwecken eingesetzt. In den letzten Jahren wurden Drohnen zunehmend bewaffnet. Rund 50 Staaten produzieren heute Drohnen. Während die Bedeutung dieser modernen Waffen wächst, besteht ein Kernproblem in der fehlenden Regulierung ihres Einsatzes.

Befürworter der Drohnentechnologie heben die hohe Präzision, geringe Kosten und die Minimierung des Risikos (kein eigenes Soldatenleben wird gefährdet) hervor. Dem stehen völkerrechtliche und ethisch-moralische Bedenken gegenüber. Die teilautonomen bewaffneten Drohnen könnten die Hemmschwelle des Tötens senken. So warnte der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen in einem Bericht aus dem Jahr 2010 vor einer "Playstation-Mentalität" des Tötens. Umstritten ist, ob Drohnen – vergleichbar etwa zu Chemiewaffen – gegen humanitäres Völkerrecht verstoßen, da sie unterschiedslos töten. Verbreiteter ist die Auffassung, dass Drohnen sich per se nicht von anderen konventionellen Waffen unterscheiden. Entscheidend sei vielmehr, wie sie eingesetzt werden. Bekannt geworden und in die Kritik geraten sind Drohnen durch ihren Einsatz für gezielte Tötungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung – eine Praxis, wie sie insbesondere die USA, aber auch Israel und Russland ausüben. In diesem Kontext werden zivile Todesopfer bei Drohnenangriffen, fehlende Transparenz und völkerrechtliche Unklarheiten  angeprangert. Angesichts der fehlenden Regulierung bereitet die rasante technologische Entwicklung Anlass zur Sorge. In einigen Jahren sind voll autonome Waffensysteme wahrscheinlich, die selbständig Ziele auswählen und vernichten können. Solche "lethal autonomous robotics" (LARs), tödliche autonome Roboter, werfen weitere ethische und völkerrechtliche Fragen auf – beispielsweise ob eine Maschine dazu in der Lage sein darf, über Leben und Tod zu "entscheiden".

Dual-Use

Die Bezeichnung Dual-Use meint die prinzipielle doppelte Verwendbarkeit einer Technik, einer Maschine oder von Aggregaten sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken, z.B. Atomenergie, die auch für den friedlichen Zweck der Energieerzeugung verwendet wird. Dual-Use erschwert die Verifikation vieler Abrüstungsabkommen, da bei verschiedenen Techniken und Stoffen die Absicht der Beschaffung nicht immer klar erkennbar ist.

Frauen, Frieden und Sicherheit (WPS)

„Frauen, Frieden und Sicherheit“ (Women, Peace and Security, WPS) ist der Titel der seit 2000 völkerrechtlich bindenden UN-Sicherheitsratsresolution 1325, die eine Stärkung der Teilhabe von Frauen an politischen Prozessen und Institutionen bei der Bewältigung und Verhütung von Konflikten vorgibt. Die Resolution fordert auch einen besonderen Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt in Kriegsgebieten. Weitere Resolutionen zu dem Thema folgten, das auch ein Schwerpunkt der deutschen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat 2019/2020 ist.

Trotz vieler globaler und regionaler Verpflichtungen und Initiativen ist die Zahl der Frauen, die an formellen Friedensprozessen beteiligt sind, nach wie vor gering. Zudem enthalten viele Friedensabkommen immer noch keine geschlechtsspezifischen Bestimmungen, die die Bedürfnisse von Frauen in Bezug auf Sicherheit und Friedensaufbau ausreichend berücksichtigen.

Friedensdurchsetzung (peace-enforcement)

Friedensdurchsetzung (peace-enforcement) sind Einsätze stärker bewaffneter UN-Truppen und als vorläufige Maßnahmen nach Art. 40 Kapitel VII der UN-Charta zu verstehen. Peace-Enforcement bezeichnet Maßnahmen (z.B. zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Waffenruhe), die aufgrund ihrer stärkeren Bewaffnung über den Auftrag an Friedenstruppen hinausgehen, aber nicht mit Zwangsmaßnahmen zu verwechseln sind, die – nach Art. 42 der Charta – ergriffen werden können, um gegen Angriffshandlungen vorzugehen.

Friedenserzwingung durch militärische Gewalt (use of military force)

Friedenserzwingung durch militärische Gewalt (use of military force) bezeichnet militärische Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII, Art. 42 der Charta, die bei Bedrohung oder Bruch des Friedens oder bei Angriffshandlungen eingesetzt werden können, um den Weltfrieden aufrechtzuerhalten. Bei verschiedener Gelegenheit hat der Sicherheitsrat auch einzelne Mitglieder der Vereinten Nationen ermächtigt, alle erforderlichen Mittel – einschließlich der Anwendung von Gewalt – einzusetzen, um ein gestecktes Ziel zu erreichen. Die Einwilligung der Kriegsparteien ist hierfür nicht notwendig. Aufgrund der Ermächtigung durch den Sicherheitsrat haben Mitgliedstaaten Koalitionen gebildet, um gemeinsame Militäraktionen durchzuführen. Dies war im zweiten Golfkrieg Irak-Kuwait (1990/91) wie auch bei der ersten Intervention zur Absicherung humanitärer Hilfe in Somalia (UNITAF 1992/93) der Fall: Der Sicherheitsrat hatte Mitgliedstaaten (USA u.a.) ermächtigt, in seinem Namen Maßnahmen zu ergreifen.

Friedenskonsolidierung (post-conflict peacebuilding)

Friedenskonsolidierung (post-conflict peacebuilding) sind Maßnahmen nach erfolgreicher Beendigung eines Konflikts, durch die ein Zustand angestrebt wird, der "mehr als die Abwesenheit von Krieg" ist. So kann der Frieden z.B. gefestigt – und das Wiederaufleben von Konflikten verhindert – werden durch die gesellschaftliche Integration früherer Rebellen, den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen, die Achtung der Menschenrechte und die Zulassung freier Medien. Angesichts der Tatsache, dass rund die Hälfte der neu stabilisierten Staaten einen Rückfall erlitten, wurde im Dezember 2006 die Kommission für Friedenskonsolidierung gegründet. Mit diesem neuen Organ soll die "institutionelle Kluft" im UN-System, die sich bisher nach Ende einer UN-Mission und der Beendigung des Konflikts ergab, gefüllt werden.

Friedensschaffung (peacemaking)

Friedensschaffung (peacemaking) wirkt in bestehende, fortdauernde Konflikte hinein, um feindliche Parteien zu einer Einigung zu bringen (z.B. durch den Abschluss eines Friedensvertrags oder Waffenstillstands). Im Wesentlichen wird dies durch solche friedlichen Mittel angestrebt, wie sie in Kapitel VI der UN-Charta vorgesehen sind (z.B. Vermittlung, Verhandlung).

Friedenssicherung (peacekeeping)

Friedenssicherung (peacekeeping), hervorgegangen aus dem "klassischen" Blauhelm-Konzept, hat sich zu einem komplexen Instrument entwickelt, das heute vielfach durch das Zusammenwirken unterschiedlicher (militärischer und ziviler) Elemente seine größte Wirkung entfaltet. Es kann die Errichtung einer Präsenz der Vereinten Nationen vor Ort mit Zustimmung aller Konfliktbeteiligten durch Einsätze von leicht bis schwer bewaffneten Soldaten, Wahlbeobachtern und Polizisten zur Überwachung und Durchführung von Waffenstillstands- und Friedensvereinbarungen bezeichnen. Friedenssicherung ist eine Technik, die die Möglichkeiten für eine Konfliktverhütung oder eine Friedensschaffung erweitert.

Genfer Abrüstungskonferenz (CD)

Die Genfer Abrüstungskonferenz (Conference on Disarmament, CD) nahm ihre Arbeit in der heutigen Form 1979 im Anschluss an die Erste Abrüstungssondertagung der Generalversammlung im Jahr 1978 auf. Die CD ist formell von den UN unabhängig, faktisch jedoch eng mit ihr verbunden. Sie stellt das weltweit einzige ständig tagende Verhandlungsforum zu Fragen der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung dar. Im Fokus der Verhandlungen stehen die Beendigung nuklearen Wettrüstens, nukleare Abrüstung, die Verhinderung eines Atomkriegs sowie eines Wettrüstens im Weltraum. Ihr gehören 65 Staaten an.  Die CD war in den vergangenen Jahren de facto untätig, wodurch sie zunehmend an Bedeutung verloren hat. Ursächlich dafür war die Tatsache, dass die Plenarversammlung der CD im Konsensprinzip über Mitgliedschaft, Tagesordnung, Arbeitsprogramm und Verfahrensfragen zu entscheiden hat. Vor allem die starre Haltung führender Rüstungsindustrien wie den USA und China in Bezug auf rechtsverbindliche und kontrollierbare Abrüstungsverträge haben einen Konsens immer wieder verhindert. Regelmäßig wollen sich diese Länder bedeckt halten, wenn es um gegenwärtige und künftige Rüstungsvorhaben ihrer Nation geht. Die mangelnde Einigungsbereitschaft mancher Mitgliedstaaten in Bezug auf prozessuale und inhaltliche Fragen verhinderte eine Einigung der Mitglieder auf ein Arbeitsprogramm. Dies wäre allerdings nötig um, entsprechend der Ordnung der CD, einen Verhandlungsmechanismus in Gang zu setzen.

Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (DPKO)

Für die Planung und Umsetzung der vom Sicherheitsrat mandatierten Friedenseinsätze ist im UN-Sekretariat die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (Department of Peacekeeping Operations, DPKO) verantwortlich. Sie unterstützt den UN-Generalsekretär und seine Sonderbeauftragten administrativ bei der Leitung der Friedensmissionen und koordiniert die Einsatzplanung und Strategieentwicklung. Mit der Entwicklung vom "klassischen" Peacekeeping zur multidimensionalen Friedenssicherung erweiterte sich das Aufgabenspektrum, dem das DPKO Rechnung tragen muss. Heute sind u.a. die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Kämpfer (Disarmament, Demobilization and Reintegration, DDR), Minenräumung, der Schutz der Zivilbevölkerung und der Menschenrechte sowie die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit, z.B. durch Polizeiausbildung, Bestandteil von UN-Friedensmissionen. An der Spitze des DPKO steht der Untergeneralsekretär für Friedenssicherungseinsätze. Das DPKO unterhält Kontakte zum UN-Sicherheitsrat, den truppenstellenden Staaten und Beitragszahlern sowie den Konfliktparteien und koordiniert die Tätigkeiten verschiedener Akteure in Friedenseinsätzen.

Innerhalb des DPKO dient das Büro für Friedenseinsätze (Office of Operations) der Unterstützung der Friedensmissionen, während das Office of Military Affairs (OMA) für militärische Angelegenheiten zuständig ist. Mit der Einrichtung des Büros Rechtsstaatlichkeit und Sicherheitsinstitutionen (Office of the Rule of Law and Security Institutions, OROLSI) im Jahr 2007 erhielt Friedenskonsolidierung einen eigenen Zuständigkeitsbereich, in dem ein Minenräumungsdienst (Mine Action Service), eine Abteilung für Polizei (Civilian Police Division) sowie Abteilungen für Recht, Sicherheitssektorreform und DDR angesiedelt sind. Das Büro Politik, Evaluierung und Ausbildung (Policy Evaluation and Training, PET) bewertet u.a. Fortschritte der Friedenseinsätze hinsichtlich der Erfüllung ihrer Mandate und entwickelt Ausbildungsstandards.

Angesichts der zunehmenden und immer komplexeren Friedenseinsätze wurde das 1992 geschaffene DPKO im Jahr 2007 auf Initiative Ban Ki-moons geteilt. Die neu gebildete Hauptabteilung Unterstützung für Feldeinsätze (Department of Field Support, DFS) untersteht dem DPKO und ist für logistische und verwaltende Aspekte wie Budget und Finanzen, Personalkoordination, Informations- und Kommunikationstechnik der UN-Missionen verantwortlich. Daneben gibt es gemeinschaftliche Aufgabenbereiche, z.B. Ausbildung, Informationsmanagement und Analyse. Das DFS ist sowohl für die Peacekeeping-Einsätze des DPKO als auch für die Politischen Missionen des DPA zuständig.

Hauptabteilung Politische Angelegenheiten (DPA)

Die Hauptabteilung Politische Angelegenheiten (Department of Political Affairs, DPA) im UN-Sekretariat ist das Zentrum für vorbeugende Diplomatie und Friedensschaffung der Vereinten Nationen. Mit dem Grundsatz "Frieden durch politischen Dialog" verfolgt sie das Ziel, Konflikte auf politischem Weg zu lösen und trägt durch diplomatische Maßnahmen und Vermittlung zur UN-Friedenssicherung bei. Das DPA fördert Verhandlungslösungen in Konflikten, bemüht sich um präventives Eingreifen, leistet Wahlunterstützung und ist auch nach der Beendigung von Konflikten in Friedenskonsolidierungsprozessen aktiv.

Eines der wichtigsten Tätigkeitsfelder ist die Konfliktvermittlung (Mediation). Das DPA plant und organisiert "Gute Dienste" und Vermittlungen des UN-Generalsekretärs sowie seiner Sonderbeauftragten, es unterstützt Mediatoren mit personellen, logistischen und finanziellen Ressourcen sowie durch Beratung. 

Im Unterschied zu den Friedenseinsätzen unter Leitung des DPKO konzentrieren sich Politische Missionen auf politische Mittel. Häufig finden Politische Missionen im Vorfeld oder nach der Beendigung von Friedenseinsätzen statt. Die Zustimmung der Konfliktparteien ist bedeutend, da sie wesentlich auf politische Überzeugungsarbeit ausgerichtet sind. Sie sind kostengünstiger als Friedenssicherungsmissionen, leiden aber auch häufig an zu geringer personeller Ausstattung und mangelnden finanziellen Ressourcen. Ihre Finanzierung erfolgt aus dem regulären UN-Haushalt. Anders als den vom DPKO verwalteten Missionen steht ihnen daher kein eigenes Budget zur Verfügung.

Humanitäre Hilfe

Humanitäre Hilfe beinhaltet Maßnahmen, die dem Schutz und der Versorgung von Menschen in einer Notlage dienen. In der UN-Charta ist das Ziel festgeschrieben, „eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen […]“. Die Vereinten Nationen taten dies erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg während des Wiederaufbaus des zerstörten europäischen Kontinents. Heute spielen die UN eine wichtige Rolle, wenn es um die Koordination humanitärer Hilfseinsätze nach Naturkatastrophen oder Kriegen geht, die über die Kapazität nationaler Behörden hinausgehen. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und das Welternährungsprogramm (WFP) sind dabei die wichtigsten UN-Sonderorganisationen im Bereich der humanitären Hilfe.

Auch private Hilfsorganisationen wie Oxfam, Malteser International und World Vision International leisten weltweit humanitäre Hilfe. Die UN versuchen mit ihren Sonderorganisationen die Bestrebungen von Hilfsorganisationen zu koordinieren und auch teilweise zu finanzieren. Dabei kommt dem Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) die zentrale Rolle zu.

Humanitäres Völkerrecht

Das humanitäre Völkerrecht ist ein Regelwerk, das aus Menschlichkeitsgründen darauf abzielt, die Auswirkungen bewaffneter Konflikte zu begrenzen. Es macht einen Spagat zwischen der Wahrung von Menschlichkeit in Kriegen und der Berücksichtigung militärischer Interessen der Kriegsparteien. Das humanitäre Völkerrecht schützt Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen, wie z. B. Zivilisten, medizinisches Fachpersonal oder Kriegsgefangene. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Beschränkung von Kriegsmitteln und Kriegsmethoden.

Das humanitäre Völkerrecht befasst sich nicht mit den Ursachen bewaffneter Konflikte. Kriege werden als Teil einer Realität internationaler Auseinandersetzungen betrachtet, in denen die Opfer dieser Auseinandersetzungen geschützt werden müssen.

Das humanitäre Völkerrecht hat sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts (Rot-Kreuz-Konvention, 1964) über verschiedene Stufen weiterentwickelt und ist, als Teil des internationalen Rechts, in internationalen Verträgen verankert. Wesentliche Eckpfeiler sind die Haager Abkommen (1899 und 1907), die vier Genfer Abkommen von 1949 und deren Zusatzprotokolle von 1977 und 2005.

Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR)

Das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UN Institute for Disarmament Research, UNIDIR) wurde 1980 innerhalb des administrativen Rahmens des Ausbildungs- und Forschungsinstituts der UN gegründet und arbeitet seit 1982 als eigenständiges Institut in Genf. UNIDIR führt vornehmlich Studien und Forschungsarbeiten im Bereich Abrüstung und Sicherheit durch, mit dem Ziel, der internationalen Gemeinschaft im Prozess voranschreitender Abrüstung und damit verbundener Fragen zu assistieren. Das Institut forscht unter anderem in den Bereichen Atomwaffen, Flüchtlingsfragen, Computer-Kriegsführung, regionale vertrauensbildende Maßnahmen und Kleinwaffen.

UNIDIR begünstigt durch seine Arbeit etwa in den Bereichen von Forschungsbeiträgen und Arbeitsgruppentreffen sowie dem Ausbau eines Beziehungsnetzwerks führender Experten den Dialog zu Abrüstung und Sicherheitsherausforderungen. Durch die Arbeit mit Forschern, Diplomaten, Regierungsbeamten, NGOs und anderen Institutionen schlägt UNIDIR eine Brücke zwischen der Forschungsgruppe und den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen.

Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA)

Die Internationale Atomenergieorganisation (International Atomic Energy Agency, IAEA) wurde 1957 als eine autonome zwischenstaatliche Organisation im Rahmen des "Atoms for Peace"-Programms der Vereinten Nationen mit Sitz in Wien gegründet. Sie ist im eigentlichen Sinne keine Sonderorganisation der UN, unterhält aber eine enge Kooperation mit Generalversammlung und Sicherheitsrat. Satzungsmäßige Aufgaben der Organisation sind die Förderung der weltweiten Zusammenarbeit in Kernforschung und Kerntechnik, die Hilfe für Entwicklungsländer in diesem Bereich sowie die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen (sog. safeguards). Die IAEA soll auf diese Weise die friedliche Nutzung von Kernenergie und radioaktiven Stoffen sowie die internationale Zusammenarbeit unterstützen. Zudem soll auch die militärische Nutzung der Technologien durch Sicherungsmaßnahmen verhindert werden. Seit März 1970 obliegt der IAEA die Überwachung der Beachtung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen. In den vergangenen Jahren erhielt die IAEA zunehmend Aufmerksamkeit in der Frage des iranischen Atomprogramms. Im Zuge der Atomkatastrophe in Japan im März 2011 erfuhr die Organisation jedoch Kritik über ihren Umgang mit der Bewältigung nuklearer Unfälle. Gegenwärtig sind 159 Staaten Mitglied bei der IAEA, darunter auch Indien, Pakistan und Israel, die den Nichtverbreitungsvertrag nicht unterzeichnet haben. Auf der anderen Seite entziehen sich die fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder – alle offizielle Atommächte – den Kontrollen durch die IAEA.

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Der Internationale Strafgerichtshof ist kein Organ der Vereinten Nationen, sondern eine unabhängige Institution, basierend auf einem eigenen völkerrechtlichen Vertrag, den bisher 123 Staaten ratifiziert haben. Die Zusammenarbeit zwischen IStGH und dem UN-Sicherheitsrat wird über Beziehungsabkommen geregelt. Der Internationale Strafgerichtshof ist ein ständiges internationales Gericht mit Sitz in den Haag. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, soweit sie nach seiner Gründung begangen wurden. Die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshof wurde mit dem Römischen Statut beschlossen. Der völkerrechtliche Vertrag wurde nach fünfwöchigen Verhandlungen, an denen rund 160 Staaten und Nichtregierungsorganisationen teilnahmen am 17. Juli 1998 verabschiedet und trat zwei Jahre später in Kraft. Die Vertragsstaaten des Statuts bilden zusammen die sogenannte Versammlung der Vertragsstaaten. Diese wirkt an der Fortentwicklung des Statuts mit, wählt die Richter und den Ankläger und beschließt den Haushalt.

Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia, ICTY) mit Sitz in Den Haag war ein Ad-Hoc-Strafgerichtshof, mit dem Aufgabe die seit 1991 begangenen Kriegsverbrechen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien zu ahnden. Umgangssprachlich wird er auch als UN-Kriegsverbrechertribunal bezeichnet. Nach dem Beschluss des Sicherheitsrats nahm er seine Tätigkeit im November 1993 auf. Die 16 Richter in drei Strafkammern sowie einer Berufungskammer wurden für vier Jahre überwiegend von der Generalversammlung gewählt. Das Gericht erhob Anklagen gegen 161 Personen. 83 Täter wurden für schuldig befunden und verurteilt. Im Mai 2011 wurde der seit 1995 per internationalem Haftbefehl gesuchte ehemalige Militärführer Ratko Mladic, dem schwere Kriegsverbrechen während des Bosnienkriegs vorgeworfen werden, gefasst und dem Tribunal überstellt. Seit 2012 fungiert der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe als Nachfolgeorganisation der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda. Er soll deren Tätigkeiten zum Schluss bringen.

Internationaler Strafgerichtshofs für Ruanda (ICTR)

Statut und Aufbau des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda (International Criminal Tribunal for Rwanda, ICTR) entsprechen weitestgehend dem des ICTY. Die Einsetzung des Tribunals mit Sitz in Arusha, Tansania beschloss der Sicherheitsrat mit Resolution 955 1994. Es verfolgt schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Jahr 1994, besonders das Verbrechen des Völkermords. Es wurden 93 Personen angeklagt; 62 Täter wurden verurteilt. Leiter der Anklagebehörde war zuletzt Hassan Bubacar Jallow aus Gambia. Am 20. Dezember 2012 fällte das ICTR sein letztes Urteil. Die Auflösung folgte Ende 2015.

Kernwaffenfreie Zonen

Gebiete, die frei von Atomwaffen sind, werden als atom- bzw. kernwaffenfreie Zonen bezeichnet. Als regionales Sicherheitskonzept ergänzen sie den Nichtverbeitungsvertrag. Atomwaffenfreie Zonen unterstützen die Stabilität einer Region und stellen die vollständige Abwesenheit von Kernwaffen im jeweiligen Vertragsgebiet sicher.

Völkerrechtliche Verträge über atomwaffenfreie Zonen bestehen für Afrika, die Antarktis, Lateinamerika und die Karibik, Südostasien, Zentralasien und Südpazifik. Damit ist fast die gesamte südliche Hemisphäre atomwaffenfrei. Im Gespräch ist außerdem die Einrichtung einer kernwaffenfreien Zone im Nahen Osten. In Deutschland sind mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag die neuen Bundesländer und die Stadt Berlin atomwaffenfreie Zone, in der auch NATO-Truppen beispielsweise nicht stationiert werden dürfen.

Kleinwaffen/leichte Waffen

Für Kleinwaffen und leichte Waffen (engl.: SALW, Small Arms and Light Weapons) gibt es bis heute trotz einer Vielzahl internationaler Übereinkommen und Verträge sowie Initiativen im Rahmen der UN keine international anerkannte, einheitliche Definition. Kleinwaffen sind laut einer Expertengruppe der UN Waffen, die für die Verwendung durch Einzelpersonen gedacht sind (z.B. Revolver, leichte Maschinengewehre etc.), während leichte Waffen für die Verwendung durch mehrere Personen gedacht sind, die als Mannschaft zusammenarbeiten (z.B. schwere Maschinengewehre, tragbare Flugabwehrkanonen). Klein- und Leichtwaffen kommen heute in jedem bewaffneten Konflikt zum Einsatz, sie sind leicht verfügbar und handhabbar und können daher zum Beispiel auch von Kindern angewendet werden. Aufgrund dieser Eigenschaften werden sie gelegentlich als die "wahren Massenvernichtungswaffen" bezeichnet. Im Rahmen der UN gibt es mehrere Initiativen zur Regulierung des illegalen sowie des legalen Handels mit Klein- und Leichtwaffen. 2001 beschloss die Generalversammlung das "Aktionsprogramm zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten", kurz: Kleinwaffenaktionsprogramm. Es sieht jedes zweite Jahr ein Staatentreffen vor, um den Fortschritt bei der Kontrolle von Klein- und Leichtwaffen zu überprüfen und neue Maßnahmen zu diskutieren. Das "Schusswaffenprotokoll" der ebenfalls 2001 verabschiedeten Konvention gegen die grenzüberschreitende Kriminalität sieht unter anderem eine strafrechtliche Verfolgung der illegalen Waffenproduktion vor. Mit dem im April 2013 von der Generalversammlung verabschiedeten Waffenhandelsabkommen (ATT) soll auch der legale, staatliche Kleinwaffenhandel besser reguliert werden.  

Klima und Sicherheit

Klimapolitik ist auch Sicherheitspolitik: Die negativen Folgen des Klimawandels auf Nahrungsmittelsicherheit, Wasserverfügbarkeit, Ackerland und andere natürliche Ressourcen beeinflussen und verstärken Konflikte, Vertreibung und Migration. Der Klimawandel wirkt oft als Risikomultiplikator, indem er die zugrundeliegenden Schwachstellen verschärft und bestehende Missstände verschlimmert. So können die Auswirkungen des Klimawandels strukturelle Probleme wie politische Missstände, Ungleichheit, geschlechtsspezifische Marginalisierung und wirtschaftliche Schwäche verstärken und dadurch Staaten und Gesellschaften überfordern.

Seitdem die Auswirkungen des Klimawandels auf Sicherheit und Frieden im Jahr 2007 zum ersten Mal im UN-Sicherheitsrat diskutiert worden sind, hat die Problematik im gesamten UN-System zunehmend an Beachtung gewonnen. Die einstimmig verabschiedete UN-Sicherheitsresolution 2349 von 2017 war die erste ihrer Art, die den Zusammenhang zwischen Instabilität und Klimawandel anerkennt. Die Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der UN in Mali (MINUSMA) ist die erste Peacekeeping Mission, die Umweltfaktoren explizit in ihrem Mandat nennt. Die Auswirkung von Bodendegradation und anderen Klima- und Umweltfaktoren auf Sicherheit und Frieden werden auch in den UN-Sicherheitsratsresolutionen zu Somalia, Sudan und dem Irak anerkannt und angegangen. Im Juni 2021 hat der UN-Sicherheitsrat die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheitslage in elf regionalen und länderspezifischen Situationen anerkannt.

Die UN beziehen den Klimawandel mittlerweile in politische Analyse sowie in Initiativen zur Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung ein (siehe auch Climate Security Mechanism). Immer mehr Nationalstaaten, so auch die USA und Deutschland, etablieren eine Klimaaußenpolitik, die an dem Nexus von Klima und Sicherheit arbeitet.

Kommission für Friedenskonsolidierung (PBC)

Die Kommission für Friedenskonsolidierung (Peacebuilding Commission, PBC) wurde 2005 als beratendes Nebenorgan des Sicherheitsrats und der Generalversammlung der Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Die PBC gibt Empfehlungen ab, hat jedoch keine eigene Entscheidungskompetenz und berichtet jährlich über Fortschritte ihrer Tätigkeiten.

Unter Friedenskonsolidierung wird ein Prozess verstanden, dessen Ziel die dauerhafte Befriedung und Stabilisierung in Post-Konfliktgesellschaften ist. Dieser Prozess umfasst den Aufbau legitimer Strukturen, die Wiederherstellung von Sicherheit, die Aufarbeitung der Vergangenheit, nachhaltige Entwicklung und Demokratisierung. Er schließt damit die institutionelle Lücke zwischen Friedenssicherung und Entwicklungsarbeit. Die PBC soll die Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft in Post-Konfliktländern bündeln und relevante Akteure und Akteurinnen aus Politik, Sicherheit, Entwicklung und Zivilgesellschaft an einen Tisch bringen.

Menschliche Sicherheit (Human Security)

Menschliche Sicherheit bezeichnet einen erweiterten Sicherheitsbegriff, in dessen Zentrum das Individuum mit seiner Menschenwürde steht. Dieser neue Sicherheitsbegriff umfasst nicht nur den Schutz vor physischer Gewalt, sondern auch nicht-militärische Aspekte wie Bedrohungen der Lebensgrundlagen (z. B. Hunger, Umweltzerstörung, Krankheit und wirtschaftliche Instabilität). Menschliche Sicherheit basiert auf der Verwirklichung der Menschenrechte und auf nachhaltiger Entwicklung.

Im Gegensatz dazu steht der konventionelle Sicherheitsbegriff, der auf der Sicherheit des Staates und dem Schutz seines Territoriums und seiner Bevölkerung vor gezielten Angriffen anderer Staaten oder Individuen beruht. Diese Definition von Sicherheit ist jedoch sehr eingeschränkt, denn sie kann die Bedrohungen, denen sich Menschen heute ausgesetzt sehen, nicht adäquat erfassen.

Bei den Vereinten Nationen ist der Begriff „Human Security“ erstmals 1994 im UN-Bericht über menschliche Entwicklung (Human Development Report) präsentiert worden: „Zu lange wurde das Verständnis von Sicherheit durch das Potenzial für Konflikte zwischen einzelnen Staaten geprägt [und] mit Bedrohungen für die Grenzen eines Staates gleichgesetzt. […] Heutzutage [aber] entspringt für die meisten Menschen ein Gefühl von Unsicherheit eher aus Anliegen, die das tägliche Leben betreffen, als aus der Furcht vor einem weltumwälzenden Ereignis. Arbeitsplatzsicherheit, Einkommenssicherheit, Gesundheitsschutz, Schutz vor Umweltkatastrophen und Schutz vor Kriminalität – das sind die herausragenden Anliegen menschlicher Sicherheit überall auf der Welt.“

Nichtverbreitungsvertrag (Non-Proliferation Treaty)

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen oder Nichtverbreitungsvertrag (NVV, auch Atomwaffensperrvertrag, engl. Non-Proliferation Treaty, NPT) regelt die Proliferation, also die Weitergabe und Verbreitung von Atomwaffen sowie des zu ihrer Herstellung benötigten Materials. Der Vertrag trat am 5. März 1970 in Kraft. Er verpflichtet die Atommächte zu vollständiger nuklearer Abrüstung und im Gegenzug die Nicht-Kernwaffenstaaten zum Verzicht auf Nuklearwaffen. Die nicht-nuklearen Mitglieder verpflichten sich, waffenfähige Nuklearmaterialien ausschließlich für friedliche Zwecke zu verwenden sowie keine Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen, mit denen man solche herstellen könnte. Die Nukleartechnik wird für zivile Nutzung auch anderen Staaten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus enthält der Vertrag eine Vereinbarung über die friedliche Nutzung der Kernenergie. Der Nichtverbreitungsvertrag hat derzeit 191 Mitgliedstaaten, wurde aber nicht unterzeichnet von Indien, Israel, Pakistan und Südsudan. Auch der Status Nordkoreas ist seit dem Austritt des Landes aus dem Vertrag  2003 ungeklärt. Zuständig für die Überwachung des Vertrags ist die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA). Die Fortschritte bei der Umsetzung des Nichtverbreitungsvertrags werden regelmäßig auf so genannten Überprüfungskonferenzen dokumentiert und untersucht. Vorwürfe über Verstöße durch Nordkorea und den Iran setzten den Vertrag in der Vergangenheit stark unter Druck. Diese Beispiele offenbarten auch die Problematik fehlender eigener Sanktionsinstrumente.

Organisation für das Verbot chemischer Waffen (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons, OPCW)

Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons, OPCW) mit Sitz in Den Haag wurde für die Verifikation des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen gegründet und ist mit einem klaren Mandat ausgestattet: der Überwachung der Vernichtung von allen Chemiewaffen und der Stilllegung bzw. der Zerstörung oder Umwandlung von Fabriken, die Chemiewaffen herstellen. Zum Überwachungssystem gehört eine periodische Berichterstattung, systematische Routinekontrollen und kurzfristig anberaumte Verdachtsinspektionen. Die Länder haben sich verpflichtet, bei einem vermuteten Vertragsbruch innerhalb von fünf Tagen Zugang zu ihren Produktionsstätten zu gewähren. Jedoch handelt es sich bei den Kontrollen um einen so genannten kontrollierten Zugang, das heißt, dass bestimmte Teile der Anlagen geschlossen werden dürfen, Maschinen abgedeckt sein können und Computer ausgeschaltet sein dürfen. Diese Einschränkungen wurden auf Grund von kommerziellen und sicherheitspolitischen Interessen eingeführt.

Die Organisation blickt auf eine Bilanz von über 5.000 Inspektionen in 86 Ländern zurück, dabei wurden 43 militärische Produktionsanlagen zerstört und 21 Anlagen zur friedlichen Nutzung umgewandelt. Die Frist zur Zerstörung der Bestände lief im April 2007 aus, bis dahin hatte es nur Albanien geschafft, seine Chemiewaffen zu vernichten. Alle anderen Länder (vor allem Russland mit ca. 40.000 Tonnen gemeldeten Kampfstoffen größter Chemiewaffenbesitzer der Welt) mussten eine Fristverlängerung beantragen. Neben den Inspektionen führt die Organisation eine jährliche Konferenz mit allen Mitgliedstaaten durch, auf der politische und strategische Grundsatzentscheidungen getroffen werden.

Peacekeeping Training Centres

Trainingseinrichtungen für die Ausbildung von Friedenskräften (Peacekeeping Training Centres) bereiten die Mitarbeiter in Friedensmissionen auf ihren Einsatz vor und vermitteln beispielsweise Risiken und spezifische lokale Gegebenheiten. Damit sollen die Peacekeeper den Anforderungen einer Friedensmission gewachsen sein. Das Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre (KAIPTC) in Ghana ist eine dieser regionalen Einrichtungen, die Forschungs- und Ausbildungsprogramme im Bereich der Friedenseinsätze unternimmt und ihren Fokus auf Friedensoperationen in Afrika richtet. Das 2004 eröffnete Zentrum wird international u.a. von der deutschen Bundesregierung finanziell gefördert. Es unterrichtet Einzelpersonen und Organisationen aus verschiedensten Ländern, die als ziviles, diplomatisches, polizeiliches oder militärisches Personal in Friedensmissionen tätig werden. So werden z.B. Wahlbeobachter ausgebildet und Kurse für Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrations-Programme durchgeführt.

Radiologische Bombe ("Schmutzige Bombe")

Die Radiologische Dispersionsvorrichtung (RDD) ist auch als radiologische oder schmutzige Bombe bekannt. Hierbei handelt es sich um eine Mischung aus Nuklear- und konventioneller Waffe. Mithilfe eines konventionellen Zündsatzes soll eine "schmutzige Bombe" radioaktive Substanzen großflächig in einem Gebiet verteilen. Dadurch kommt es zu einer radioaktiven Kontamination der Umgebung, wodurch die betroffenen Gebiete möglicherweise für längere Zeit nicht mehr bewohnbar sind. Es kommt allerdings nicht zu einer Kernspaltung. Verglichen mit der Zündung einer Atombombe wird auch nur wenig Energie freigesetzt. Über die Gefahr eines Anschlags mit einer radiologischen Bombe durch internationale Terroristen wird auch in den Medien immer wieder spekuliert. Der Begriff schmutzige Bombe wird auch in Bezug auf Sprengvorrichtungen verwendet, die biologische oder chemische Stoffe enthalten und diese bei einer Explosion freisetzen.

Register der Vereinten Nationen für konventionelle Waffen

Das am 6. Dezember 1991 mit Resolution 46/36L unter dem Titel "Transparenz in (Waffen-) Ausrüstung" geschaffene Register der Vereinten Nationen für konventionelle Waffen (UN Register of Conventional Arms, UNROCA) dokumentiert den weltweiten Handel mit sogenannten Großkampfsystemen. Leitgedanke bei der Errichtung des UN-Waffenregisters war mit Hilfe der geschaffenen Transparenz internationale Prozesse zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens zu unterstützen. Dadurch soll unter anderem auch ein Ausbruch von Konflikten verhindert werden. Insbesondere soll das Waffenregister dazu beitragen, mögliche oder stattfindende exzessive und destabilisierende Ansammlungen einzelner Staaten von Waffen bzw. waffenfähigem Material zu dokumentieren. Das Register erfasst sieben Waffenkategorien:

  • gepanzerte Kampffahrzeuge
  • Kampfpanzer
  • großkalibrige Artilleriesysteme
  • Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber
  • Kriegsschiffe
  • Raketen einschließlich derer Start- und Abschusssysteme.

Seit 2003 können die Staaten auch den Transfer von Kleinwaffen angeben. Das Waffenregister verzeichnet und sammelt die von Mitgliedstaaten beigebrachten Daten über den Transfer von Waffen, militärische Bestände sowie die (Neu-)Beschaffung durch nationale Produktion.

Schutzverantwortung (Responsibility to Protect)

Schutzverantwortung (Responsibility to Protect; R2P/RtoP) meint die Verantwortung eines Staates, für den Schutz seiner Bevölkerung zu sorgen. Kann oder will ein Staat dies nicht, geht die Verantwortung an die internationale Gemeinschaft über. Das Prinzip der Schutzverantwortung ermächtigt demnach zum internationalen Eingreifen - notfalls unter Einsatz von Gewalt - wo schwerste Menschenrechtsverletzungen die Bevölkerung gefährden. Im Abschlussdokument des Weltgipfels 2005 erkannte die UN-Generalversammlung dieses Prinzip an. Es kommt bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord und ethnischen Säuberungen zur Anwendung. Das Konzept der Schutzverantwortung entstand vor dem Hintergrund des Scheiterns und der Überforderungen von UN-Friedensmissionen (Ruanda, Bosnien) in den 1990er Jahren. Trotz der internationalen Anerkennung im Jahr 2005 blieben Auslegung und Umsetzung des Prinzips in die politische Praxis umstritten, nicht zuletzt da es den Grundsatz der staatlichen Souveränität berührt. Bei seiner Entscheidung zum Libyen-Einsatz durch Resolution 1973 im März 2011 stellte der Sicherheitsrat einen Bruch der Schutzverantwortung fest und beschloss ein Eingreifen der internationalen Gemeinschaft zum Schutz der libyschen Bevölkerung.

Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten (Protection of Civilians)

Während einer Vielzahl von gewaltsamen Konflikten in den 1990er Jahren und bei den verheerenden Völkermorden in Srebrenica und Ruanda versagten die Vereinten Nationen, den Schutz von Zivilisten zu gewährleisten. Daraufhin entwickelte das Panel on United Nations Peace Operations den „Brahimi Report“, der Empfehlungen zur Verbesserung von UN-Friedenseinsätzen angibt und dabei konkret den Schutz von Zivilisten thematisiert. 1999 ergriff der UN-Sicherheitsrat die Initiative, den Schutz von Zivilisten sowohl in UN-Friedensmissionen als auch in spezifischen Resolutionen zu verankern (UNSCR/RES 1265 und UNSCR/RES/1296).

Der Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten muss als Teil des humanitären Völkerrechts betrachtet werden, da das humanitäre Völkerrecht diejenigen schützt, die nicht am bewaffneten Konflikt teilnehmen, wie z. B. Zivilisten. Dieses zielt darauf ab, Gewalt und menschliches Leid in Kriegssituationen zu begrenzen. In diesem Kontext tragen die Staaten immer die Hauptverantwortung für den Schutz ihrer Bevölkerung. Deswegen besteht die Hauptaufgabe der UN-Friedensmissionen darin, die Regierungen dabei zu unterstützen, ihre Schutzverantwortung durch Beratung, technische und logistische Unterstützung und Kapazitätsaufbau wahrzunehmen.

Das momentan robusteste Mandat einer UN-Friedensmission ist jenes von MONUSCO in der Demokratischen Republik Kongo. Das aktuellste Dokument der UN zum Schutz von Zivilisten ist die Sicherheitsratsresolution 2417 (2018), die auf verschiedenen Resolutionen und Berichten zu Protection of Civilians aufbaut.

Sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe

Zu sexualisierter Gewalt in Konflikten zählen die Vereinten Nationen: Vergewaltigung, Missbrauch, sexuelle Versklavung, Sterilisation und erzwungene Schwangerschaft oder erzwungene Abtreibung. Sie richtet sich meist gegen Frauen und Mädchen. Sexualisierte Gewalt ist in Kriegs- und Konfliktgebieten weit verbreitet (u. a. in Afghanistan, Darfur, Liberia, Myanmar und Syrien). Trotzdem ist das Problem in der Weltöffentlichkeit nicht präsent, da Betroffene oft schweigen, nicht gesehen werden und Daten sehr schwer zu erfassen sind.

Mit der Resolution 1820 des UN-Sicherheitsrates von 2008 wurde sexualisierte Gewalt erstmals als eine Kriegstaktik definiert. Sie wird in Kriegen und Konflikten eingesetzt, „um zivile Mitglieder einer Gemeinschaft oder einer ethnischen Gruppe zu demütigen, zu beherrschen, ihnen Angst einzuflößen, sie zu vertreiben und/oder zwangsweise umzusiedeln", so die Resolution. Sexualisierte Kriegsgewalt ist eine Gefahr für den Weltfrieden, die internationale Sicherheit und sie kann die Tatbestandsmerkmale eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit erfüllen. UN-Mitgliedsstaaten sind dazu aufgefordert, ihren Verpflichtungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Tätern sexualisierte Kriegsgewalt nachzukommen.

Sexualisierte Gewalt verfolgt eine andere Absicht als alle anderen Waffen. Denn Opfer werden oft stigmatisiert und aus ihren eigenen Gemeinschaften ausgeschlossen. Sexualisierte Gewalt zerschneidet somit die soziale Gemeinschaft, wobei genau das die Absicht ist: Sie ist eine perfide Taktik, die psychischen Druck verbreitet, vereinzelt und zur Demoralisierung und Destabilisierung ganzer Gemeinschaften und auch folgender Generationen eingesetzt wird.

Sicherheitsgarantien

Sicherheitsgarantien sind politische aber rechtlich nicht bindende Erklärungen der Atommächte gegenüber Nicht- Kernwaffenstaaten. Negative Sicherheitsgarantien sind Erklärungen der Atommächte, den Einsatz von Atomwaffen weder anzudrohen noch die Waffen einzusetzen (auch nicht im Fall kriegerischer Auseinandersetzungen). Anderes gilt nur, wenn der Staat zusammen mit einem Nuklearwaffenstaat einen Angriff verübt oder sich mit einem Kernwaffenstaat verbündet. Alle fünf offiziellen Nuklearmächte haben solche negativen Sicherheitsgarantien im Jahr 1995 im Vorfeld der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags abgegeben. Im Rahmen der Etablierung kernwaffenfreier Zonen haben sich einzelne Kernwaffenstaaten zum Nichteinsatz von Kernwaffen gegenüber den Mitgliedstaaten der atomwaffenfreien Zonen verpflichtet. Bei Positiven Sicherheitsgarantien versichert ein Kernwaffenstaat, im Fall eines angedrohten oder tatsächlichen Angriffs Maßnahmen mit Kernwaffen zur Unterstützung eines Nicht-Kernwaffenstaats zu unternehmen.

Splitterbomben

Splitterbomben sind mit einem Explosivstoff gefüllte Kampfmittel. Ihre Vernichtungswirkung entsteht durch eine Vielzahl von Metallteilen, die bei der Explosion als Geschosse in alle Richtungen fliegen. Im Gegensatz zu den Streubomben (siehe unten) verfügen diese über keine eigene Sprengkraft. Sie werden hauptsächlich zur Personenbekämpfung eingesetzt.

Streumunition

Streumunition gehört zu den konventionellen Waffen und ist aufgrund ihrer hohen Flächenwirkung und Blindgängerrate besonders gefährlich. Das 2010 in Kraft getretene Abkommen über Streumunition stellt einen abrüstungspolitischen Meilenstein dar, denn es leitet die weltweite Ächtung dieser Waffenart ein. Streumunition wird meist in Form eines Behälters aus einem Flugzeug abgeworfen, der sich danach öffnet und bis zu 1.000 Einheiten Streumunition (Cluster Bomb Units) freisetzt. Alternativ können die Bomben auch von Haubitzen, Raketenwerfern und anderen Geschützen abgefeuert werden. Die Gefahr dieser Munitionen besteht in erster Linie in ihrer Wirkung, da sie nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheidet. Zudem ist die Blindgängerquote relativ hoch (bis zu 40 Prozent der Streumunition explodiert beim Aufschlag nicht). Streumunition wurde erstmals von der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg gegen die Nazi-Truppen verwendet. Seither haben mindestens 15 Länder Streubomben eingesetzt, unter anderem auch die USA im Laufe des Vietnamkriegs. Auch im Libanon-Krieg von 2006 zwischen Israel und Hizbollah-Milizen wurde mit solcher Munition gekämpft. Russland und Georgien haben während ihrer Auseinandersetzung in 2008 ebenfalls Streubomben eingesetzt. Aktuellere Diskussionen drehen sich vor allem um die sogenannte "alternative Streumunition". Diese ist sensorgesteuert und kann daher Ziele bzw. Falschziele erkennen, sich selbst deaktivieren und zerstören. Sofern dies funktioniert, fällt die "alternative Streumunition" nicht mehr unter die Definition der Konvention. Insbesondere die Zielerkennung wird jedoch stark kritisiert und angezweifelt. Entsprechende Munition wurde erstmals 2003 im Irak angewandt.

Trägersysteme

Trägersysteme sind nötig, um Nuklearsprengköpfe zu transportieren. Dafür werden ballistische Raketen verwendet, die schnell große Distanzen überwinden können. Es existiert kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das die Entwicklung und den Gebrauch von Raketen und anderen Trägersystemen kontrolliert. Allerdings besteht seit 2002 mit dem Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (Hague Code of Conduct, HCoC) ein wichtiger rüstungskontrollpolitischer Ansatz und gleichzeitig auch der bisher einzige multilaterale Schritt auf dem Weg zu einer rüstungskontrollpolitischen Erfassung von Raketenpotentialen. Seit 2002 hat sich die Zahl der Unterzeichnerstaaten von 96 auf 134 erhöht. Wichtige Staaten wie Indien, Iran, Israel, Nordkorea und Pakistan, die über Trägertechnologie verfügen, verweigern jedoch die Zeichnung des HCoC. Der HCoC verbiete oder beschränkt zwar nicht den Besitz von militärischer Trägertechnologie, knüpft ihn jedoch an Prinzipien und vertrauensbildende Maßnahmen (insbesondere Transparenz wie beispielsweise Vorankündigung von Raketenstarts, Jahresberichte zu nationalen Raketenprogrammen) und enthält eine Selbstverpflichtung der Teilnehmerstaaten, die Weitergabe von militärischer Trägertechnologie durch multi- und bilaterale sowie nationale Maßnahmen einzudämmen. 

Tödliche autonome Waffensysteme

Tödliche autonome Waffensysteme, auch Killerroboter genannt, sind militärische Systeme, die sobald sie aktiviert sind, ohne weiteres menschliches Eingreifen, Ziele (Menschen, Infrastrukturen) maschinengesteuert auswählen, angreifen und somit töten bzw. zerstören können. Sie können im Luftraum, an Land, zu Wasser, unter Wasser oder im Weltraum eingesetzt werden. Mit Hilfe künstlicher Intelligenz können tödliche autonome Waffensysteme Daten selbstständig analysieren, sich frei im jeweiligen Einsatzgebiet bewegen und Waffen wie Raketen oder Maschinengewehre steuern und abfeuern. Sie verändern damit grundlegend die Kriegsführung des 21. Jahrhunderts und werfen rechtliche, ethische und sicherheitspolitische Fragen auf. Bisher gibt es keine internationale Ächtung tödlicher autonomer Waffensysteme.

Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ)

Das BWÜ (engl. Biological Weapons Convention, BWC) trat am 26. März 1975 in Kraft und beinhaltet ein umfassendes Verbot von biologischen Waffen.  Zwar hatte schon das „Genfer Protokoll“ von 1925 den Einsatz von biologischen oder chemischen Waffen völkerrechtlich verboten. Doch die Herstellung und Lagerung solcher Waffen war nach wie vor erlaubt. Zudem hatten wichtige Staaten wie die USA das Genfer Protokoll bis dahin nicht unterschrieben, weil sie Pestizide und nicht tödliche chemische Kampfmittel zur Aufstandsbekämpfung nicht als chemische Waffen im Sinne des Genfer Protokolls ansehen wollten. Die Biowaffenkonvention verbietet allen Vertragsstaaten in Artikel I die Entwicklung, Herstellung, Lagerung oder anderweitige Anschaffung von mikrobiologischen und anderen biologischen Substanzen und Toxinen (natürlichen Gifte von Pflanzen, Pilzen und Tieren) zu militärischen Zwecken. Auch sind Produktion und Besitz von Waffen, Ausrüstungen und Einsatzmitteln, mit denen biologische Kampfstoffe verbreitet werden können, verboten. Die Vertragsstaaten sind laut Artikel II verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen Biowaffen sowie Trägersysteme zu vernichten. Das BWÜ verfügt über kein Verifikationsregime und auch über keine für die Verifikation zuständige Behörde.

Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (CWÜ)

Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (CWÜ) (Chemical Weapons Convention, CWC) trat am 29. April 1997 nach der Ratifikation durch den 65. Staat in Kraft. Nachdem über 20 Jahre lang im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz über ein Verbot von Chemiewaffen verhandelt wurde, unterzeichneten am 13. Januar 1993 130 Staaten die Chemiewaffenkonvention in Paris. Mittlerweile gehören ihr 188 Staaten an. Die Konvention ist der erste multilaterale Abrüstungsvertrag, der die Abschaffung einer gesamten Waffenart einfordert. So enthält der Vertrag die Aufforderung, alle Chemiewaffen inklusive der Produktionsanlagen innerhalb von zehn Jahren zu zerstören. Da giftige Chemikalien nicht nur zur Herstellung von Chemiewaffen, sondern zum Beispiel auch für die Medizin gebraucht werden, spezifiziert das Abkommen in drei Anhängen die Chemikalien genauer. So stehen im Anhang 1 alle giftigen Stoffe und Ausgangsstoffe, die fast ausschließlich den Zweck einer Chemiewaffe haben. Im Anhang 2 sind vor allem Ausgangsstoffe für Anhang 1, die einen industriellen Zweck haben, vermerkt. Im Anhang 3 sind die Stoffe aufgeführt, die in großen Mengen für nicht-militärische Zwecke hergestellt werden, die jedoch auch schon als Chemiewaffen verwendet wurden oder Ausgangsstoffe für solche sind. Für die Verifikation des Übereinkommens wurde die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OVCW) gegründet.

„Uniting for Peace“-Mechanismus (UN-Resolution 377 A)

Sollte der Weltfrieden bedroht sein und der Sicherheitsrat mangels Einstimmigkeit seine Hauptverantwortung für Frieden und Sicherheit nicht wahrnehmen können (Artikel 24, Absatz 1 der UN-Charta), sieht der „Uniting for Peace“-Mechanismus vor, dass sich die UN-Generalversammlung der Sache entweder eigenständig annimmt, oder die Mehrheit der Sicherheitsratsmitglieder die Generalversammlung beauftragt, sich mit dem Konflikt zu befassen (Artikel 10-12 der UN-Charta). Festgeschrieben ist der Mechanismus in der Resolution 377 A, die 1950 von der Generalversammlung verabschiedend wurde. Ziel ist es, den UN-Mitgliedstaaten geeignete Empfehlungen für Kollektivmaßnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit zu geben. Sollte die Generalversammlung zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht tagen, so sieht die Resolution vor, dass auf Antrag von mindestens sieben Mitgliedern des Sicherheitsrats oder der Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten die Generalversammlung innerhalb von 24 Stunden zu einer Notstandssondersitzung zusammentritt.

Die Generalversammlung hat zwar nicht die Befugnis, völkerrechtlich binden Beschlüsse zur Wahrung des Weltfriedens und der Sicherheit zu fassen, denn solche bindenden Beschlüsse kann nur der Sicherheitsrats verabschieden. „Uniting for Peace“-Sitzungen können jedoch durch Resolutionen geschlossene Empfehlung aussprechen, die starke Signalwirkungem entfalten können.

Bisher wurden der Mechanismus elf Mal eingesetzt (Stand März 2022). Die letzte „Uniting for Peace“-Sitzung fand nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 2. März 2022 statt. Dabei wurde mit überwältigender Mehrheit eine Resolution verabschiedet, in der Russland aufgefordert wurde, seine Militäroperationen in der Ukraine unverzüglich zu beenden.

UN-Polizei (UNPOL)

Das Entsenden von Polizeibeamten ist heute meist fester Bestandteil von UN-Friedenseinsätzen und politischen Missionen. Sie unterstützen den Aufbau der Polizei in Ländern, in denen gewaltsame Konflikte rechtsstaatliche Strukturen zerstört haben, und tragen dazu bei, das Vertrauen in die nationale Polizei sowie das Rechtssystem wiederherzustellen. Die konkreten Aufgaben der Polizisten sind abhängig vom Mandat der Friedensoperationen. Sie beraten Polizei und Vollzugsbehörden, bilden Polizisten aus, fördern den Aufbau der lokalen Polizeiarbeit z.B. in Flüchtlingscamps und bieten Unterstützung etwa bei der Beschaffung von Fahrzeugen an. In UN-Übergangsverwaltungen wie UNMIK in Kosovo haben sie außerdem direkte Befugnisse für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung. Besonders die Formed Police Units (FPUs) – geschlossene Polizeieinheiten aus 140 Polizisten – wirken an der Ausübung von Aufgaben der nationalen Polizei mit. Sie sind auch für den Schutz von UN-Personal und UN-Einrichtungen zuständig und auf gewaltsame Demonstrationen und Unruhen spezialisiert. 2007 wurde das erste rein weibliche Kontingent in der UN-Mission in Liberia (UNMIL) eingesetzt.

UN-Waffenkonvention

Das "Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können" wurde im Oktober 1980 ratifiziert und trat drei Jahre später in Kraft. Es besteht mittlerweile aus fünf Protokollen, die sich vor allem auf den Schutz von Zivilisten im Krieg konzentrieren. Im Jahr 2001 wurde der Geltungsbereich der Konvention auch auf nicht-internationale Kriege erweitert.

Die einzelnen Protokolle sind:

  • Protokoll über nicht entdeckbare Splitter (Protokoll I)
  • Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen (Protokoll II)
  • Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Brandwaffen (Protokoll III)
  • Protokoll über blindmachende Laserwaffen (Protokoll IV)
  • Protokoll über explosive Kriegsmunitionsrückstände (Protokoll V).

Jedes Protokoll muss von den Ländern einzeln unterschrieben werden. Ab zwei unterschriebenen Protokollen gilt ein Staat als Unterzeichner der Konvention. 125 Staaten sind Vertragsparteien, fünfzig weitere haben die Konvention unterzeichnet, aber (noch) nicht ratifiziert. Seit mehreren Jahren wird über ein Protokoll VI  über ein Verbot von Streumunition verhandelt – bislang allerdings erfolglos. Deshalb ist 2007 der Oslo-Prozess entstanden, der im Dezember 2008 zur Unterzeichnung des Abkommens über ein Verbot von Streumunition geführt hat.

Unterabteilung Terrorismusverhütung (TPB)

Der Unterabteilung Terrorismusverhütung (Terrorism Prevention Branch, TPB) des UN-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) wies die Generalversammlung seit 2002 vermehrt Aufgaben in der Bereitstellung technischer Hilfe für Mitgliedstaaten im Rechtsbereich (Rechtshilfe) und angrenzenden Feldern zu. Mit dem "Weltweiten Projekt zur Stärkung der Rechtsregelung gegen Terrorismus" ergreift die 35 Experten umfassende Abteilung Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten für den Beitritt, die Ratifizierung und die Umsetzung der Konventionen und Protokolle als Rechtsinstrumente gegen den Terrorismus. Sie hilft bei der Stärkung nationaler Rechtssysteme, um die Bestimmungen der Konventionen anwenden zu können und Terrorismusprävention zu fördern. Sie bietet z.B. Lehrgänge für Strafjustizbeamte an, arbeitet im Rahmen der technischen Hilfe mit UN-Behörden und internationalen Organisationen zusammen und kooperiert mit dem Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus.

Vertrag über den Waffenhandel (ATT)

Dem Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT), der am 2. April 2013 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, trat am 24. Dezember 2014 in Kraft. Das multilaterale Abkommen soll den internationalen Handel mit konventionellen Waffen regeln. Die Initiative geht auf eine Gruppe von Nobelpreisträgern zurück, die 2003 die Idee eines solchen Vertrags einbrachten. Den Grundstein für den Verhandlungsprozess bildete 2006 die vom Ersten Ausschuss der Generalversammlung vorgelegte Resolution 61/89, die den Generalsekretär auffordert, einen Bericht über die Ansichten der Mitgliedsstaaten hinsichtlich dieses Themas zu erstellen. Im Juli 2012 scheiterten die Verhandlungen in New York an der mangelnden Einigkeit der Mitgliedstaaten. Eine weitere Konferenz im März 2013 scheiterte ebenfalls am Konsensprinzip des Ausschusses, woraufhin der Entwurf an die UN-Generalversammlung weitergeleitet wurde. Diese nahm den Vertrag mit nur drei Gegenstimmen an.

Der ATT soll den Handel mit konventionellen Waffen regulieren, globale Standards schaffen und gleichzeitig für mehr Transparenz sorgen. Konkret bedeutet dies, dass der Export von konventionellen Waffen unter Umgehung eines Embargos oder verhängten Sanktionen verboten ist. Ebenfalls verboten sind Waffenlieferungen an Regime, die sie für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Genozide verwenden könnten. Kritisch ist sicherlich zu sehen, dass der Vertrag kein Verbot von Waffenlieferungen an nichtstaatliche Akteure vorsieht.

Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START)

Der Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen, auch: START-Vertrag (Strategic Arms Reduction Treaty), wurde am 31. Juli 1991 zwischen den USA und der Sowjetunion beschlossen und sah die Reduzierung der strategischen Atomwaffen bis zum Jahr 2009 vor. Er erlaubte beiden Seiten, jeweils 6.000 Kernsprengköpfe und 1.600 Trägerraketen zu besitzen. Des Weiteren verfügte der Vertrag über ein Kontrollsystem, das beiden Staaten Überprüfungen im anderen Land gewährte. Seit dem Zerfall der Sowjetunion galt das Abkommen für Russland, Weißrussland, Kasachstan, die Ukraine und die USA.

Es wurde ein START II-Abkommen angestrebt, welches die Deaktivierung aller landgestützten Interkontinentalraketen mit Mehrfachsprengköpfen vorsehen sollte. Dieses Abkommen trat jedoch nie in Kraft, da es vom russischen Parlament nicht ratifiziert wurde. Am 8. April 2010 unterzeichneten die USA und Russland mit dem "New START"-Vertrag ein Nachfolgeabkommen. Es sieht eine weitere Reduzierung einsatzbereiter nuklearer Sprengköpfe auf 1.550 vor sowie auf bis zu 800 Trägersysteme und trat am 5. Februar 2011 in Kraft.  Die USA haben die Zielvorgaben nach eigenen Angaben 2017 vollständig umgesetzt.

Vorbeugende Diplomatie (preventive diplomacy)

Vorbeugende Diplomatie (preventive diplomacy) bezeichnet Maßnahmen mit dem Ziel, das Entstehen von Streitigkeiten zwischen einzelnen Parteien zu verhüten, die Eskalation bestehender Streitigkeiten zu Konflikten zu verhindern und, sofern es dazu kommen sollte, diese einzugrenzen. Konfliktvorbeugung zielt auf die Ursachen von Konflikten und wirkt häufig langfristig.

Vorbeugende Einsätze

Vorbeugende Einsätze sind Maßnahmen im Rahmen der vorbeugenden Diplomatie, um den Ausbruch eines Konflikts im Vorfeld zu verhindern. Im Falle einer innerstaatlichen Krise könnte ein vorbeugender Einsatz auf Antrag bzw. mit Zustimmung der Regierung oder aller Konfliktparteien erfolgen. Auch wenn ein Land sich bedroht fühlt, wäre es möglich, eine UN-Truppe nur auf seiner Seite der Grenze zu stationieren.