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Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das wichtigste deliberative, politikgestaltende und repräsentative Organ der Vereinten Nationen. Sie bietet allen 193 Mitgliedstaaten ein einzigartiges Forum um multilateral Frieden und Sicherheit zu diskutieren.
Die Generalversammlung ist normalerweise nicht in politische Entscheidungen bezüglich UN-Friedenssicherungsmissionen involviert. Sie spielt jedoch eine Schlüsselrolle bei der Finanzierung von Einsätzen. Da alle Mitgliedstaaten sich die Kosten der Friedenssicherung teilen, verteilt die Versammlung diese Ausgaben. Dabei bezieht sie den relativen Wohlstand der Staaten mit ein. Zudem müssen die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates aufgrund ihrer besonderen Verantwortung für den Weltfrieden und internationale Sicherheit einen größeren Anteil zahlen.

Die Generalversammlung stimmt durch ihren fünften Ausschuss dem Budget für Friedenssicherung zu und kontrolliert dieses zugleich. Dabei wird auch die Ausstattung spezifischer Missionen, die der Generalsekretär vorlegt, einbezogen.

Durch den Besonderen Ausschuss für Friedenssicherungsmissionen (engl. Special Committee on Peacekeeping Operations) überprüft die Generalversammlung auch die Leistung der UN-Friedenssicherung. Dieser Ausschuss wurde 1965 mit dem Ziel gegründet einen umfassenden Überblick über alle das Thema betreffenden Entwicklungen zu bekommen. 

Gemäß der UN Charta kann die Generalversammlung keine Empfehlungen zu Frieden- und Sicherheitsthemen vorlegen, die zeitgleich vom Sicherheitsrat beschlossen werden.
Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: durch die Resolution 377 (V) "Uniting for Peace" von November 1950, kann die Generalversammlung handeln, sollte der Sicherheitsrat aufgrund eines Vetos durch ein ständiges Mitglied blockiert sein. Voraussetzung ist, dass ein Fall vorliegt, der eine Bedrohung oder Bruch des Friedens oder einen Akt der Aggression darstellt. Die Generalversammlung kann dann den Mitgliedstaaten Empfehlungen für kollektive Maßnahmen machen, die den Frieden erhalten oder wiederherstellen sollen. 
Auf diese Resolution wurde sich in der UN-Geschichte nur einmal bezogen, als 1956 die Generalversammlung die erste UN Emergency Force (UNEF I) im Nahen Osten etablierte.