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Die Auferstehung des Internationalen Strafgerichtshofs?

Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Fatou Bensouda, geht Konflikten mit den Mächtigen der Welt nicht aus dem Weg und arbeitet an einer Internationalisierung des Gerichts. Entwicklungen in der jüngeren Zeit zeigen, dass sie dabei auf Unterstützung hoffen darf.

Die drei Quben mit Glasfassade des modernen Gebäudes des Internationalen Stafgerichtshofs in Den Haag, im Vordergrund die Sandsünden, blauer, wolkenloser Himmel.
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag.


(Foto: Roel Wijnants/flickr/CC BY-NC 2.0/ICC/Flickr)

Der Jahreswechsel 2019/2020 hat dem IStGH neues Leben eingehaucht und den Gerichtshof wieder in den Fokus der Weltöffentlichkeit gerückt. Nach mehreren Misserfolgen und Krisen haben einige das Gericht bereits totgesagt. Das Scheitern der Ermittlungen gegen afrikanische Politiker wie den kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta und der Freispruch im Verfahren gegen Laurent Gbagbo, den ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste , haben viele Beobachter zweifeln lassen, ob die internationale Strafjustiz über die notwendige Durchschlagskraft verfügt. Darüber hinaus hatte die Strategie des ersten Chefanklägers, Luis Moreno Ocampo, dem Gerichtshof den teilweise unberechtigten Vorwurf eingebracht, sich als „neo-koloniale“ Institution nur dem afrikanischen Kontinent zu widmen.
 

Umdenken der Chefanklägerin

Mit dem Wechsel an der Spitze der Anklagebehörde ging ein Mentalitäts- und Strategiewechsel einher, der nunmehr beginnt, Wirkung zu zeigen. Die Entscheidung der Chefanklägerin, Fatou Bensouda, die Ermittlungsbemühungen auch auf andere Weltgegenden auszuweiten und dabei auch den Konflikt mit Weltmächten nicht zu scheuen, hat die internationalen Ambitionen des IStGH und die Bedeutung eines weltweiten Kampfes gegen die Straflosigkeit deutlich werden lassen. Ein Beispiel dieses erfolgreichen Kurswechsels ist die Entscheidung der Chefanklägerin, die Vorverfahrenskammer um die Genehmigung von Ermittlungen zur Situation der Rohyngia in Myanmar/Bangladesh zu ersuchen. Obwohl Myanmar nicht Mitglied des IStGH ist, haben die Richter am 14.11.2019 dem Ansinnen zugestimmt, da die in Rede stehenden Massenvertreibungen grenzüberschreitenden Charakter hätten und daher die Zuständigkeit begründet sei. Eine ähnliche Problematik stellte sich im Nahostkonflikt. Hier hatte Palästina, vom IStGH als eigenständiger Staat anerkannt, um Aufklärung und Sanktionierung von Straftaten auf palästinensischem Territorium ersucht. In Anbetracht völkerrechtlicher Unklarheiten über die exakten Grenzen des Staates Palästina hat die Chefanklägerin, die grundsätzlich sowohl die gewaltsamen Auseinandersetzungen in Gaza als auch die israelische Siedlungspolitik als mögliche Kriegsverbrechen zu untersuchen gedenkt, die Richter der Vorverfahrenskammer am 20.12.2009 um Feststellung der territorialen Grenzen der Zuständigkeit des IStGH ersucht.
 

Konflikt mit den USA

Bereits aufgrund der geplanten Ermittlungen zur israelischen Siedlungspolitik befindet sich die Chefanklägerin auf Kollisionskurs mit der amerikanischen Regierung, die von der Weltgemeinschaft geächtete Siedlungsprojekte offensichtlich zu tolerieren bereit ist. Der Konflikt zwischen der internationalen Strafjustiz in Den Haag und Washington eskaliert derzeit aber auch aus einem anderen Grund. So hatte die Chefanklägerin die lange Zeit niedrigschwelligen Vorermittlungen zur Situation in Afghanistan – ein Mitgliedstaat des IStGH – in 2019 forciert und die Richter der Vorverfahrenskammer um Genehmigung formaler Ermittlungen ersucht. Der Antrag richtete sich insoweit auch ausdrücklich auf mögliche Kriegsverbrechen der US-Armee und des CIA. Dabei stand unter anderem das unter George W. Bush eingeführte Folterprogramm im Fokus. Nach massiven Protesten der US-Regierung hatten sich die Richter der zuständigen Kammer diesem Ansinnen widersetzt und erklärt, die Verfolgung dieser Taten sei nicht erfolgversprechend und daher nicht im Interesse der Gerechtigkeit.

Die Chefanklägerin hatte diese Entscheidung nicht akzeptiert und die Berufungskammer des IStGH angerufen. Die höchste Instanz des Gerichtshofs hat die ursprüngliche Entscheidung nunmehr kassiert und am 5.3.2020 die Einleitung formaler Ermittlungen ausdrücklich autorisiert. Die Richter der Vorverfahrenskammer hätten nach Ansicht der Berufungskammer überhaupt nur das Vorliegen ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte und die Zuständigkeit des Gerichtshofs prüfen dürfen. Es sei ausschließlich Aufgabe der Chefanklägerin, Opportunitätserwägungen vorzunehmen. Darüber hinaus seien die Gründe oberflächlich und spekulativ und bereits daher nicht geeignet, eine Durchführung des Verfahrens zu untersagen. Mit der Einleitung formaler Ermittlungen sind nunmehr alle Mitgliedstaaten des IStGH – also auch die Bundesrepublik Deutschland – zur Kooperation mit dem IStGH verpflichtet. Dies ist auch deshalb brisant, weil die Berufungskammer weiterhin klargestellt hat, dass auch Tathandlungen in amerikanischen black sites in Polen, Rumänien und Litauen vom Ermittlungsmandat erfasst sind, wenn diese einen Bezug zur Situation in Afghanistan aufweisen.
 

Entwicklungen im Sudan

Neben dem Strategiewechsel der Anklagebehörde haben auch Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen einen Beitrag zum geschäftigen Treiben in Den Haag geleistet. So ist der langjährige sudanesische Präsident Omar al-Bashir nach Protesten der Zivilbevölkerung abgesetzt worden und wegen Korruptionsvorwürfen unter Hausarrest gestellt worden. Im Februar 2020 hat die sudanesische Übergangsregierung angekündigt, al-Bashir an den IStGH zu überstellen. Dieser hatte bereits 2009 und 2010 Haftbefehle gegen ihn erlassen, in denen ihm Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der Region Darfur vorgeworfen wurden. Sollten den Ankündigungen Taten folgen, würde einer der wichtigsten Beschuldigten des IStGH vor Gericht gestellt werden und damit ein Zeichen gesetzt werden, dass Straflosigkeit in Zeiten internationaler Strafjustiz keine Gewissheit mehr ist. Das Verfahren gegen al-Bashir verdeutlicht aber zugleich auch die große Schwäche des Gerichtshofs. Dieser verfügt weder über polizeiliche noch militärische Kräfte und ist für die Verhaftung eines Beschuldigten auf die Mitgliedstaaten angewiesen. Ein Jahrzehnt ist es al-Bashir gelungen, seinen Verfolgern auf der Nase herumzutanzen. Wenigstens dies dürfte nunmehr ein Ende haben. Der IStGH ist wahrlich keine perfekte Institution. Dennoch ist es von zentraler Bedeutung, dass schwerwiegende Menschenrechtsverstöße benannt werden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden – weltweit.
 

Mayeul Hiéramente

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