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Sexuelle Gewalt: Schwere Vorwürfe gegen Blauhelme

Die UN-Missionen zur Friedenssicherung sollen die Zivilbevölkerung schützen. Doch immer wieder missbrauchen Blauhelme Frauen und Kinder. Zuletzt wurden immer wieder Fälle aus der Zentralafrikanischen Republik bekannt. Die Vereinten Nationen unternehmen nun Schritte, um dies zu verhindern - reichen diese Maßnahmen aus?

Ein gepanzertes Fahrzeug der MINUSCA in Bangui, Hauptstadt der Zentralafrikanischen Republik.
Ein gepanzertes Fahrzeug der MINUSCA in Bangui, Hauptstadt der Zentralafrikanischen Republik. (UN Photo/Nektarios Markogiannis)

Über 95 Prozent der Friedenstruppen der Vereinten Nationen sind in einer Mission tätig, die über ein Mandat für den Schutz von Zivilisten verfügt. Nach den schmerzlichen Erfahrungen von Srebrenica und Ruanda war die Betonung des humanitären Völkerrechts in Konflikten eine Priorität der Vereinten Nationen und des Sicherheitsrates.

Umso schwerer wiegen die glaubhaften Anschuldigungen schwerer Menschenrechtsverletzungen, die momentan gegen die sogenannten Blauhelme und Mitarbeiter in Friedensmissionen der Vereinten Nationen erhoben werden und die UN-Generalsekretär Ban Ki-moon als „Krebs in unserem System“ bezeichnete. Allein im Jahr 2015 sollen laut einem UN-Bericht 69 Mitglieder des UN-Friedensmissionspersonals Frauen und Kinder sexuell ausgebeutet oder misshandelt haben. Das wahre Ausmaß der sexuellen Gewalt durch Peacekeeper ist wohl wesentlich größer. Denn allein in den letzten Wochen wurden regelmäßig immer neue Vorwürfe publik. 

Im Mittelpunkt der aktuellen Berichterstattung steht die Friedensmission in der Zentralafrikanische Republik, MINUSCA, deren Personal sich besonders häufig schuldig gemacht haben soll. Die Mission begann 2014. Nachdem im Laufe des Jahres 2015 regelmäßig Berichte über Vergewaltigungen und sexuelle Ausbeutung ans Licht kamen, wurde der MINUSCA-Leiter wegen seiner Untätigkeit von Ban Ki-moon gefeuert – eine einmalige Maßnahme in der Geschichte der UN-Friedensmissionen. Sein Nachfolger, Parfait Onanga-Anyanga, äußerte nach seinem Amtsantritt die Angst, dass die bis dahin entdeckten Fälle nur die „Spitze des Eisberges“ sind. Leider sollte er Recht behalten. Bis heute wurden internationale Kräfte in mehr als 150 Fällen des sexuellen Fehlverhaltens, darunter Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, beschuldigt. Bei 108 Fällen ermittelt MINUSCA noch.

Viele der Opfer aus dem zerrütteten und besonders armen Land waren Minderjährige. Die Details der Fälle sind höchst verstörend – umso mehr, wenn man sich ins Gedächtnis ruft, dass viele der Geschädigten in den Friedenstruppen zuerst ein Zeichen für Hoffnung und Sicherheit gesehen haben.
 

Fehlender Wille und rechtliche Probleme

Häufig wird betont, dass die Blauhelme, die zu einem großen Teil von Entwicklungsländern gestellt werden, unzureichendes Training erhalten und über eine schlechte Disziplin verfügen. So wurden einige Truppen, die 2013 von der Afrikanischen Union in die zentralafrikanische Republik geschickt wurden, ohne oder mit nur sehr geringer zusätzlicher Unterweisung zu Blauhelmen gemacht. „Wir können ihnen nicht einfach einen blauen Helm aufziehen und davon ausgehen, dass sich ihre Haltung über Nacht ändert“ erklärte Onanga-Anyanga.

Gegen diese Deutung als alleinigen Auslöser spricht, dass unlängst auch äußerst heftige Anschuldigungen gegen französische Soldaten veröffentlicht wurden. Diese,  die als Teil der Sangaris Operation Frankreichs in der Zentralafrikanischen Republik stationiert waren, gelten traditionell als gut ausgebildet.
Ein großes Problem ist auch das Gefühl der Straffreiheit, das unter dem Personal der Friedenssicherungsmissionen herrscht. Bis vor kurzem unternahmen die Entscheidungsträger der Vereinten Nationen wenig bis gar nichts gegen die von Ihnen mandatierten Peacekeeper. 
Neben dem fehlenden Willen, scheitert eine strengere Politik auch an rechtlichen Hürden. Im Einsatzland genießen die Friedenstruppen rechtliche Immunität. Nach Einsatzende und Rückstationierung in den entsendenden Staat unterstehen sie der dortigen Justiz. Die Heimatländer haben selten Interesse an einer ehrlichen Aufarbeitung der Fälle und Strafverfolgung der Beschuldigten. So müssen die wenigsten der mutmaßlichen Täter ein ernstes Gerichtsverfahren befürchten.

Einige UN-Offizielle haben nun ihre theoretische Bereitschaft signalisiert, diese rechtlichen Hindernisse aus dem Weg zu räumen. So hat der Untergeneralsekretär für Friedenssicherungseinsätze Hervé Ladsous die Idee verkündet, dass Verdächtige vor spezielle Kriegsgerichte in den Ländern gestellt werden, in den die Verbrechen begangen wurden. Diese oder ähnliche Reformen bedürfen jedoch der Zustimmung der truppenstellenden Länder, die traditionell kein Interesse haben, Autorität über ihre Soldaten abzugeben.


Neue Befugnisse für den Generalsekretär

Der MINUSCA-Leiter Parfait Onanga-Anyanga steigt in Bangui aus einem Flugzeug.
Der MINUSCA-Leiter Parfait Onanga-Anyanga trifft am Flughafen von Bangui ein. (UN Photo/Nektarios Markogiannis)

Abseits solcher weitreichenden rechtlichen Reformen haben die Vereinten Nationen nun erste Sofortmaßnahmen ergriffen. Mittlerweile dürfen MINUSCA-Truppen das eigene Lager nicht verlassen, wenn sie keinen Dienst haben. Zur Durchsetzung dieses Verbots dienen auch Patrouillen um die eigenen Baracken. Wenn sich Flüchtlingscamps und Lager für Blauhelme zu nahe kommen, werden sie durch Zäune getrennt.

Im Februar 2016 ernannte Ban Ki-moon die frühere stellvertretende US-Ministerin für innere Sicherheit Jane Holl Lute zur besonderen Koordinatorin, die sich ausschließlich mit dem Problem der sexuellen Ausbeutung durch UN-Peacekeeper beschäftigt. Am 11. März diesen Jahres hat der Sicherheitsrat zudem in seiner Resolution 2272 beschlossen, dass der UN-Generalsekretär ganze Einheiten in ihre Heimat zurückschicken kann. Bisher konnten nur einzelne, verdächtige Blauhelme aus Missionen verwiesen werden. Zudem wurde durch diese Resolution erstmals die Praxis eingeführt, dass die Staaten, aus denen die mutmaßlichen Täter kommen, öffentlich genannt werden. Dadurch soll der Druck erhöht werden, so dass diese die Fälle konsequenter verfolgen.

Der Fokus auf militärisches Personal ist jedoch nicht unproblematisch, da eine große Anzahl der Beschuldigten zivile Mitarbeiter in Friedensmissionen waren. In einigen Missionen fallen sogar rund 50 Prozent der Anschuldigungen auf Zivilisten. Im Prinzip sollten sie leichter vor Gerichte zu stellen sein, da die Missionsleitung den Generalsekretär bitten kann, deren Immunität aufzuheben. Sollte dies passieren, würden die Zivilisten unter die Jurisdiktion des Gastgeberlandes fallen. De facto ist dies bisher jedoch die Ausnahme.

Ob die ergriffenen Maßnahmen ausreichen, muss sich zeigen. NGOs äußern sich diesbezüglich kritisch. Die Vereinten Nationen würden zu spät zu wenig unternehmen.. Bereits in den 1990er Jahren wurde Peacekeepern in Bosnien vorgeworfen, mit Frauen Sex gehabt zu haben, die in Bordellen praktisch versklavt waren. In der Demokratischen Republik Kongo in den frühen 2000ern wurden Blauhelme in über 150 Fällen der Misshandlung und der Ausbeutung beschuldigt. Auch UN-Missionen im Kosovo, Haiti, Liberia sowie in anderen Ländern wurden durch Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung getrübt. Erst jetzt, zu dem Zeitpunkt an dem die Fälle in der Zentralafrikanischen Republik Aufsehen in internationalen Medien erregen, tut sich langsam etwas im UN-System. Doch viel Vertrauen ist bereits erodiert. Und solange sich nicht auch die truppenstellenden Länder anschließen, wird die Welt wohl weiter von Menschenrechtsverletzungen durch UN-Personal hören. Es bleibt zu hoffen, dass die Schritte, die die Vereinten Nationen zuletzt unternommen haben, den Anfang einer besseren Zukunft darstellen.

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