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Debatte: Menschenrechte in Zeiten des Krieges

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine droht eine gefährlichere und instabilere Ära der internationalen Angelegenheiten einzuleiten. Doch Menschenrechtsschutz darf dabei nicht zum „nice to have“ verkommen. Ein Meinungsbeitrag.

Das schwarz-weiß-Foto zeigt eine Frau mit lockigen Haaren, die ein großes Blatt Papier hochhält, auf dem "The Universal Declaration of Human Rights" steht.
Eleanor Roosevelt mit einem Exemplar der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1949. (UN Photo)

Die völkerrechtswidrige russische Invasion der Ukraine löst weltweit Erschütterungen aus wie zuletzt die Terroranschläge vom 11. September 2001. Der Krieg hat tiefgreifenden Einfluss auf die Weltordnungspolitik und die Weltwirtschaft. Traditionelle Beziehungen und Allianzen werden auf die Probe gestellt. Militarisierung und Hochrüstung beherrschen den Diskurs, was in Deutschland „Zeitenwende“ genannt wird. Die Preise für Lebensmittel, Kraftstoffe und Düngemittel schießen in die Höhe, was die Ärmsten am härtesten trifft und politische Instabilität und Unruhen in der ganzen Welt noch weiter befeuert. Und die Menschenrechte?

Beklemmende Erinnerungen werden wach an den nach 9/11 weltweit ausgerufenen Krieg gegen den Terrorismus: scheinbar fest verankerte Menschenrechtsnormen wie das absolute Verbot der Folter wurden außer Kraft gesetzt und rechtsfreie Räume wie das Gefangenenlager Guantánamo geschaffen, mit dem erklärten Ziel mehr Sicherheit herzustellen. Auch hier wurde angesichts einer derart brutalen terroristischen Attacke von Zeitenwende gesprochen. Doch zum Glück ist diese Relativierung der Menschenrechte für eine vermeintlich höhere Sicherheit gescheitert, wozu auch die UN-Menschenrechtsgremien beigetragen haben.

Der Aggressionskrieg zwingt zum Handeln

Heute sehen wir einen brutalen, stetig eskalierenden Aggressionskrieg mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen gegen die ukrainische Zivilbevölkerung und Hundertausenden von Flüchtlingen, davon rund die Hälfte Kinder. Dies zwingt zum Handeln. Wir erleben seit Jahren, wie Russlands Präsident Putin das mörderische Regime in Syrien unterstützt, mit Angriffen auf Krankenhäuser, mit Streubomben, Giftgas, gezielten Tötungen von Zivilisten und der beharrlichen Leugnung dieser Menschenrechtsverbrechen. Die internationalen menschenrechtlichen Institutionen verurteilen und dokumentieren diese und konnten einzelne Täter zur Verantwortung ziehen. Sie fordern und organisieren die Versorgung und Aufnahme schutzsuchender Flüchtender. Und jetzt hat die UN-Generalversammlung die russische Aggression mit überwältigender Mehrheit verurteilt, ebenso wie der UN-Menschenrechtsrat, der zudem die Einsetzung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission beschlossen hat.

Doch all das reiche nicht aus und der Sicherheitsrat sei handlungsunfähig, werden die Vereinten Nationen harsch kritisiert. Zugleich aber muss die Menschenrechtssäule der UN – aufs engste verwoben mit der globalen Friedens- und Entwicklungsagenda und der Stärkung einer regelbasierten internationalen Ordnung – seit Jahren mit einem lächerlich geringen Haushaltsanteil auskommen. Allen voran China setzt alles daran, die UN-Menschenrechtsnormen und -institutionen außer Kraft zu setzen. Hier droht eine Zeitenwende, die weniger sichtbar daher kommt, aber fatale Folgen haben könnte.  Denn ohne Menschenrechte und Instrumente zu ihrer Durchsetzung sind der Krieg in Russland und alle weiteren Konflikte dieser Welt nicht zu befrieden.

Aufrüstung steht dem Frieden entgegen

Dieser Angriffskrieg droht eine gefährlichere und instabilere Ära der internationalen Angelegenheiten einzuleiten, in der konsequenter Menschenrechtsschutz zum „nice to have“ wird. Auch in Deutschland hat die Regierung binnen weniger Tage auf militärische Stärke umgeschaltet und Aufrüstung in nie dagewesener Dimension auf den Weg gebracht. Doch gerade in einer solch drastisch veränderten Sicherheitslage muss der Blick auf menschenrechtsbasierte Maßnahmen geschärft, nicht ausgeblendet werden. „Zeitenwende“ darf nicht heißen, dass die Stärkung des Multilateralismus und der menschenrechtlichen UN-Gremien auf einen der hintersten Plätze der Tagesordnungen verwiesen wird. Militarisierung steht langfristig Frieden und Gerechtigkeit entgegen, denn militärische Stärke kann weder die Sicherheit von Menschen noch die Einhaltung von Menschenrechten nachhaltig garantieren.

Das zeigt beispielhaft der Blick auf den Schutz von Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sowie auf Meinungs- und Pressefreiheit – seit Jahren ein zentrales Thema in den UN-Menschenrechtsgremien. Die russische Regierung verfolgt, bedroht, inhaftiert und ermordet seit Jahrzehnten ihre Kritiker und unterdrückt inzwischen gewaltsam jeglichen öffentlichen Protest. Nur deshalb kann Putin jetzt seine unsägliche Kriegspropaganda der eigenen Gesellschaft unwidersprochen verkaufen und diesen Krieg fortsetzen. Menschenrechte und die Unterstützung derjenigen, die für sie kämpfen, sind entscheidend für die Verhinderung gewaltsamer Konflikte.

Kein Waffeneinsatz ohne Menschenrechtsstandards

Die menschenrechtlichen Regeln und Erkenntnisse der UN sollten auch Richtschnur sein für die Sanktionen gegen Russland und die Waffenlieferungen an die Ukraine. Waffenlieferungen können völkerrechtlich vertretbar sein, um auf einen Bruch des Gewaltverbots der UN-Charta zu reagieren. Doch Vertreterinnen und Vertreter der Vereinten Nationen, die mit den verheerenden Folgen einer ‚mehr-Waffen-in-Konfliktgebiete-Politik‘ tagtäglich zu tun haben, sollten in den globalen Kommunikationskanälen deutlich hörbarer werden.

Auch die Bundesregierung darf im Zeitenwende-Taumel nicht die menschenrechtliche Bewertung bestimmter Waffengattungen außer Acht lassen. Der Einsatz bewaffneter Drohnen etwa muss dem Völkerrecht und internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen. Die Verzweiflung von Familien im Jemen, in Afghanistan oder in Pakistan, die durch Drohnenbeschuss Angehörige verloren haben, zeigt uns die brutale Realität dieser Forderung. Es bedarf transparenter Einsatzregeln und wirksamer Überwachungsmechanismen bei bewaffneten Drohnenoperationen ebenso wie strikter Regeln für die Weitergabe von bewaffneten Drohnen. Von der Anschaffung bewaffneter Drohnen ist es nur noch ein kleiner Schritt zum autonomen Krieg. Die Erarbeitung einer rechtsverbindlichen internationalen Ächtung dieser ‚Killerroboter‘ muss deshalb zügig vorangetrieben werden.

All dies fordern Menschenrechtsorganisationen nicht aus einer ihnen unterstellten Weltfremdheit heraus, sondern weil sie die schweren Menschenrechtsverletzungen in Kriegen und Konflikten nur zu gut kennen. Die internationale Ächtung von biologischen und chemischen Waffen, von Antipersonenminen, von Streumunition und Giftgas sind Erfolge einer Politik, die auf die Eindämmung und Verhinderung von verheerenden Folgen gewaltsam ausgetragener militärischer Konflikte setzt. Die UN und ihre Mitglieder müssen dieses Thema noch stärker in den Vordergrund rücken, die Zivilbevölkerung während und nach einem Krieg bestmöglich schützen und Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht weiter stärken.

Von Barbara Lochbihler, Vizepräsidentin des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen (CED)

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