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Jerusalem-Resolution scheitert an US-Veto

14 der 15 Staaten im UN-Sicherheitsrat stimmten am 18. Dezember 2017 für einen von Ägypten eingebrachte Resolutionsentwurf, wonach eine Änderung des Status quo in Jerusalem durch einseitige Entscheidungen einzelner Länder keine rechtliche Bindung haben sollte. Darüber hinaus beinhaltete das Dokument einen Appell an alle Staaten, Gründungen von Botschaften in Jerusalem zu unterlassen.

Der UN-Sicherheitsrat bei der Abstimmung zum Resolutionsentwurf über den Status Jerusalems. (UN Photo/Mark Garten)

Letztlich scheiterte die Resolution am Veto der USA. Dem Votum war die Entscheidung der US-Regierung vorausgegangen, ihre Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem verlegen zu wollen. Auf diese Ankündigung folgten gewaltsame Demonstrationen in den palästinensischen Gebieten, die Ost-Jerusalem als ihre Hauptstadt beanspruchen. Dabei kam es zu mehreren Todesfällen und hunderten Verletzten. Die UN-Botschafterin der USA Niki Haley zeigte sich angesichts der Zustimmung zur Resolution durch die übrigen Mitgliedsstaaten im UN-Sicherheitsrat empört und bezeichnete das Votum als eine Beleidigung. Sie bestritt zudem, dass das Vorgehen Trumps den Friedensprozess im Nahen Osten behindere. Auch Israels Botschafter der Vereinten Nationen Danny Danon verurteilte den von Ägypten eingereichten Resolutionsentwurf. Keine Abstimmung und keine Debatte könne die Tatsache ändern, dass Jerusalem die Hauptstadt Israels war und sein wird, so Danon. Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass die USA durch ihre Ankündigung, ihre Botschaft nach Jerusalem verlegen zu wollen, weitgehend isoliert ist. Nicht nur arabische Staaten verurteilten das amerikanische Vorgehen. Auch zahlreiche NATO-Partner, darunter die deutsche Regierung kritisierten die Trump-Regierung für ihre Entscheidung. Der türkische Präsident Recep Erdogan reagierte seinerseits auf das Vorhaben der US-Regierung mit der Ankündigung, eine türkische Palästina-Botschaft nach Ost-Jerusalem eröffnen zu wollen.

Ein Votum mit Symbolkraft

Die ohnehin schon großen Gräben zwischen den Palästinensern und Israel sind durch das Vorpreschen der Trump-Regierung noch größer und tiefer geworden. Der Hass spiegelt sich in Straßenschlachten in den palästinensischen Gebieten und brennenden Israelfahnen wider. Auch wenn das alleinige Vorgehen der USA gewaltsame Konflikte mit sich gebracht hat, zeigt sich darin erneut die Dringlichkeit, eine Lösung im Nahost-Konflikt herbeizuführen. Zweifelsohne hat US-Präsident Donald Trump es geschafft, den ungeklärten Status Jerusalems wieder auf die Agenda zu rücken. Ob damit eine Belebung des Friedensprozesses eingeleitet wurde, darf in Frage gestellt werden. Der amtierende UN-Generalsekretär Antonio Guterres betonte wiederholt, dass eine Zweistaatenlösung das Ziel der internationalen Staatengemeinschaft sein müsse. Es besteht der Konsens in der internationalen Gemeinschaft, dass der Status für Jerusalem in Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern geklärt werden muss, die in einen Friedensvertrag münden sollen. Auch wenn die Resolution über den Status von Jerusalem durch das Veto der USA nicht zustande kam, ist die Bedeutung des Votums nicht zu unterschätzen. Ein gemeinsames Vorgehen zur Befriedung des Nahostkonfliktes wurde deutlich. Es wird sich zeigen, ob sich die USA eine zunehmende Isolation in der internationalen Gemeinschaft leisten können. Umso wichtiger wird die Einigkeit der übrigen Staaten im UN-Sicherheitsrat sein. Dieser Fall zeigt nicht nur die Brisanz des Jahrzehnte andauernden Nahost-Konflikts, sondern auch die Konsequenzen eines unilateralen Vorgehens.

Der Jerusalem Status

Der rechtliche Status Jerusalems ist umstritten. In der Resolution des UN-Sicherheitsrates 181 aus dem Jahr 1947 wurde die „heilige Stadt“ unter internationale Kontrolle gestellt. Spätere Resolutionen verwiesen auf Resolution 181. Laut Israel und der palästinensischen Regierung fehle aber die rechtliche Bindung. Zwischen 1948-1967 war Jerusalem in zwei Gebiete, West-Jerusalem (Israel) und Ost-Jerusalem (Jordanien), geteilt. Während des Sechs-Tagekrieges wurde der östliche Teil der Stadt von Israel annektiert. Die palästinensische Bevölkerung erhebt den Anspruch, im Falle einer Gründung eines palästinensischen Staates, Ost-Jerusalem als dessen Hauptstadt auszurufen. Im Jahr 1980 hat das israelische Parlament (die Knesset) ganz Jerusalem als ihre Hauptstadt erklärt. Jerusalem wurde bis zum Anfang des Monats von keinem Staat als israelische Hauptstadt anerkannt. Zweifelsohne markiert Trumps Alleingang eine neue Episode in dem Jahrzehnte andauernden Konflikt im Nahen Osten.

Johannes Ludwig

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