Autonome Waffensysteme und neue Technologien
Künstliche Intelligenz, zunehmende Autonomie von Waffensystemen und andere technologische Entwicklungen verändern die Kriegsführung und stellen die internationale Rüstungskontrolle vor neue Herausforderungen. Im Zentrum steht die Frage: In welchem Umfang dürfen Entscheidungen über den Einsatz von Gewalt von autonomen Systeme getroffen werden?

Tödliche autonome Waffensysteme sind militärische Systeme, die sobald sie aktiviert sind, ohne weiteres menschliches Eingreifen, Ziele maschinengesteuert auswählen, angreifen und somit töten oder zerstören können. Eine international einheitliche Definition besteht bislang nicht. Auch der Grad der Autonomie kann sich erheblich unterscheiden. Künstliche Intelligenz kann dabei eine Rolle spielen, ist jedoch nicht notwendigerweise Voraussetzung für autonome Funktionen.
Sie verändern damit grundlegend die Kriegsführung des 21. Jahrhunderts und werfen rechtliche, ethische und sicherheitspolitische Fragen auf. Bisher gibt es keine internationale Ächtung tödlicher autonomer Waffensysteme.
Die Auseinandersetzung mit tödlichen autonomen Waffensystemen findet unter anderem im Rahmen des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen statt. Auch die UN-Generalversammlung beschäftigt sich inzwischen regelmäßig mit dem Thema. Sie betont, dass das Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts, auch für autonome Waffensysteme gilt. Zunehmend geht es dabei auch um den breiteren militärischen Einsatz künstlicher Intelligenz.
Künstliche Intelligenz im militärischen Bereich
Die internationale Debatte geht inzwischen über autonome Waffensysteme hinaus. Künstliche Intelligenz kann beispielsweise zur Auswertung großer Datenmengen, zur Aufklärung und Überwachung oder in militärischen Führungs- und Entscheidungssystemen eingesetzt werden. Damit stellen sich neue Fragen für internationale Sicherheit, Rüstungskontrolle und menschliche Kontrolle über militärische Entscheidungen.
Auch die UN-Generalversammlung beschäftigt sich zunehmend mit diesen Entwicklungen. Ende 2025 verabschiedete sie erstmals eine Resolution zu möglichen Risiken der Integration künstlicher Intelligenz in die Führungs-, Kontroll- und Kommunikationssysteme von Atomwaffen. Darin fordert sie unter anderem, menschliche Kontrolle und Aufsicht über diese Systeme zu gewährleisten
Drohnen
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge (unmanned aerial vehicles, UAVs), die ferngesteuert oder auf programmierten Routen fliegen. Sie können für zivile und militärische Zwecke eingesetzt werden. Militärische Drohnen dienen beispielsweise der Aufklärung und Überwachung, können aber auch bewaffnet sein. Anders als vollständig autonome Waffensysteme werden viele bewaffnete Drohnen von Menschen ferngesteuert. Drohnen und autonome Waffen sind deshalb nicht gleichzusetzen.
Befürworter der Drohnentechnologie heben die hohe Präzision und geringere Kosten hervor. Dem stehen völkerrechtliche und ethisch-moralische Bedenken gegenüber. Die teilautonomen bewaffneten Drohnen könnten die Hemmschwelle des Tötens senken. So warnte der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen berieits in einem Bericht aus dem Jahr 2010 vor einer "Playstation-Mentalität" des Tötens. Verbreiteter ist die Auffassung, dass Drohnen sich per se nicht von anderen konventionellen Waffen unterscheiden. Entscheidend sei vielmehr, wie sie eingesetzt werden. Zugleich können Drohnen zunehmend mit autonomen Funktionen oder KI-basierten Systemen kombiniert werden. Dadurch überschneiden sich die Debatten über Drohnen, autonome Waffensysteme und den militärischen Einsatz künstlicher Intelligenz zunehmend.