Konventionelle Waffen
Konventionelle Waffen kommen weltweit in bewaffneten Konflikten zum Einsatz. Internationale Abkommen sollen besonders schädliche Waffen begrenzen oder verbieten, den Waffenhandel regulieren und die Zivilbevölkerung besser schützen.

Konventionelle Waffen sind alle Waffen und andere Kampfmittel, die nicht zu den atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln gehören. Dazu gehören unter anderem Kleinwaffen und leichte Waffen, Kampfpanzer, Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge, Kriegsschiffe und Raketen. Sie gelten heute für die internationale Gemeinschaft als die größte Herausforderung. Denn in den heutigen innerstaatlichen Konflikten und Bürgerkriegen kommen fast ausschließlich herkömmliche Waffen zum Einsatz, Massenvernichtungswaffen dagegen werden eher selten genutzt.
Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen
Eine wichtige Grundlage ist das Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW). Es trat 1983 in Kraft. Ziel ist es, den Einsatz bestimmter Waffen zu verbieten oder einzuschränken, die unterschiedslos wirken oder unnötige beziehungsweise übermäßige Leiden verursachen können.
Die Konvention bildet einen Rahmen für mehrere Protokolle, die jeweils unterschiedliche Waffenarten und ihre Auswirkungen regeln:
- Protokoll I: nichtentdeckbare Splitter
- Protokoll II: Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen; 1996 durch ein geändertes Protokoll ergänzt
- Protokoll III: Brandwaffen
- Protokoll IV: blindmachende Laserwaffen
- Protokoll V: explosive Kampfmittelrückstände.
Die CCW bleibt ein wichtiger Verhandlungsrahmen für neue Herausforderungen durch konventionelle Waffen. Aktuell beschäftigen sich die Vertragsstaaten unter anderem mit letalen autonomen Waffensystemen.
Kleinwaffen
Allerdings ist in den vergangenen Jahren die Notwendigkeit, den Handel mit Kleinwaffen zu kontrollieren, immer dringlicher geworden. Diese werden heute in jedem Krieg und Konflikt eingesetzt und fordern mehr Tote als alle anderen Waffentypen. Während im Bereich der Massenvernichtungswaffen diverse Abkommen existieren, fehlte bislang eine internationale Konvention über Kleinwaffen. Seit 2001 versucht das UN-Kleinwaffenaktionsprogramm, die Bekämpfung einer unkontrollierten Verbreitung von Kleinwaffen voranzutreiben. 2013 beschloss die UN-Generalversammlung nach jahrelangen Verhandlungen einen Vertrag über den Waffenhandel (ATT), der den Handel mit konventionellen Waffen wie Panzern, Artillerie, Kleinwaffen, Minen und Streumunition regulieren soll.
Minenbekämpfung
Antipersonenminen stellen auch lange nach dem Ende bewaffneter Konflikte eine Gefahr dar. Sie können humanitäre Hilfe und Wiederaufbau behindern und den Zugang zu Wohnraum, landwirtschaftlichen Flächen und grundlegender Infrastruktur einschränken. Mindestens 58 Staaten und Gebiete sind weiterhin durch Landminen belastet.
Die Ottawa-Konvention
Die sogenannte Ottawa-Konvention ist das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung. Sie trat im Jahr 1999 in Kraft. Weil der konventionelle diplomatische Weg zu keinem Ergebnis zu führen schien, leiteten NGOs Verhandlungen zum Verbot dieser Waffen im Dialog mit Regierungen in die Wege. Die internationale Kampagne zum Verbot von Landminen erfuhr breite Anerkennung, welche 1997 in der Verleihung des Friedensnobelpreises gipfelte.
Der Dienst für Antiminenprogramme (United Nations Mine Action Service, UNMAS) unterstützt die internationale Minenbekämpfung unter anderem durch Maßnahmen zur Beseitigung explosiver Gefahren und zur Risikoaufklärung. Angesichts aktueller Konflikte warnen die Vereinten Nationen vor einer wachsenden Belastung durch Minen und andere explosive Kampfmittelrückstände bei zugleich sinkender Finanzierung humanitärer Minenräumung.
Streumunition
Auch Streumunition ist Gegenstand internationaler Abrüstungsbemühungen. Nachdem innerhalb der CCW keine Einigung über ein entsprechendes Verbot erzielt worden war, entstand im sogenannten Oslo-Prozess das Übereinkommen über Streumunition (Convention on Cluster Munitions, CCM). Das 2008 angenommene Übereinkommen verbietet seinen Vertragsstaaten unter anderem Einsatz, Herstellung, Lagerung und Weitergabe von Streumunition. Im September 2026 fand die dritte Überprüfungskonferenz des Übereinkommens statt.