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Abrüstung

Die Besei­tigung von Mas­sen­vernichtungs­waffen und anderen Rüstungs­gütern ist ein wichtiges Ziel der Vereinten Nationen. Dennoch konnten die UN in den ver­gang­enen Jahren nur wenig Erfolge in ihren multi­lateralen Abrüstungs­bemü­hungen verbuchen. Statt­dessen nehmen der inter­natio­nale Handel mit Waffen und die natio­nalen Ausgaben für Rüstung weiter zu.

Skulptur "non-violence" vor dem UN-Komplex in New York als Symbol für Frieden und Gewaltlosigkeit., zeigt eine verknotete Pistole.
Skulptur "Non-Violence" vor dem UN-Komplex in New York als Symbol für Frieden und Gewaltlosigkeit. (UN Photo/Mark Garten)

Frieden durch Abrüstung – weltweit wird diese Philosophie den Vereinten Nationen zugeschrieben. Zwar sind die Verringerung und letztendlich völlige Beseitigung von Massen­vernichtungs- und anderen Waffen ein zentrales Ziel der UN, doch die Bilanz ist ernüchternd: So steigen die internationalen Rüstungs­ausgaben stetig an und erfolgs­versprechende Abrüstungs­verhandlungen wurden in den vergangenen Jahren vermehrt außerhalb der Vereinten Nationen geführt. Dennoch haben die UN in der Vergangenheit eine Reihe von wichtigen Resolutionen im Abrüstungs­bereich verabschiedet und bleiben eine zentrale Instanz für weltweite Abrüstungs­bemühungen.

Zu den wichtigsten internationalen Abrüstungs­abkommen zählen der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (1968), das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (1972), die UN-Waffenkonvention (1980) sowie das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (1992). 

Eine Vielzahl von Staaten ist diesen Verträgen beigetreten, das Ziel allgemeiner Abrüstung liegt jedoch in weiter Ferne. Insbesondere mächtige Staaten wie die USA, Russland und China haben Abrüstungsverträgen, wie der von Norwegen initiierten Ottawa-Konvention zum Verbot von Minen (1999), die als Meilenstein in der Abrüstungsverhandlungen gilt, in der Vergangenheit die Zustimmung verweigert. Auch der UN-Sicherheitsrat konnte Abrüstungsbestrebungen aufgrund verschiedener Machtinteressen seiner ständigen Mitglieder nicht entscheidend voranbringen. 2017 wurde im Rahmen der Vereinten Nationen der Atomwaffenverbotsvertrag von 122 Staaten angenommen. Da sich die Atommächte jedoch weigern, den Vertrag zu ratifizieren, stellt auch dieser Vertrag kein für alle verbindliches Völkerrecht dar.