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Friedenssicherung

Die Vereinten Nationen verfügen über ein vielseitiges Instrumentarium zur Sicherung und Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in Konfliktgebieten. UN-Friedenssicherung versucht, den Ausbruch von Konflikten zu verhindern, greift in bestehende Konflikte ein und unterstützt den Aufbau eines stabilen Friedens nach deren Beendigung.

Blauhelmsoldat in Mali im Gespräch mit einem Kind
Ein Blauhelmsoldat in Mali (UN Photo / Harandane Dicko)

Das Spektrum der UN-Friedenssicherung reicht von friedlicher Streitbeilegung bis hin zu militärischen Operationen, sie geschieht auf diplomatischem Weg, durch zivile und/oder militärische Friedensmissionen, mit Zustimmung der Konfliktparteien oder als Zwangsmaßnahme der internationalen Gemeinschaft. Die Instrumente zur Konfliktbewältigung kommen in verschiedenen Konfliktphasen zur Anwendung: Um dem Ausbruch bzw. der Eskalation eines Konflikts entgegenzuwirken, ist Konfliktprävention nötig – zum Beispiel vorbeugende Diplomatie, Vermittlungen oder politische Missionen. Maßnahmen zur Konfliktintervention umfassen Friedensmissionen, Vermittlungen und Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien, Sanktionen, militärische Einsätze oder humanitäre Hilfe. Ist ein Konflikt beendet, so muss Frieden dauerhaft gewährleistet werden. Dazu bedarf es im Rahmen der Friedenskonsolidierung ziviler Maßnahmen, die zum Beispiel den Wiederaufbau der wirtschaftlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen begleiten. Friedenskonsolidierungseinsätze, Polizeimissionen und politische Missionen dienen diesem Zweck ebenso wie  Entwicklungszusammenarbeit oder die Einsetzung von Tribunalen zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit in Nachkriegsgesellschaften. 

Lesen Sie auf unseren Seiten mehr über die Zuständigkeiten unter dem Dach der Vereinten Nationen zur Friedenssicherung, über die Friedensmissionen und die Bedeutung nachhaltiger Entwicklung für den Frieden.


"Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele: 1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;(...)"

Zitat aus: UN Charta; Kap. 1, §1, Abs. 1



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