Terrorismus
Terrorismus stellt eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit dar und beschäftigt die internationale Gemeinschaft seit Jahrzehnten. Die Vereinten Nationen setzen dabei auf internationale Zusammenarbeit, Prävention und Strafverfolgung. Eine besondere Herausforderung bleibt, dass sich die UN-Mitgliedstaaten bislang nicht auf eine allgemein akzeptierte Definition von Terrorismus einigen konnten.

Bereits seit den 1970er-Jahren befassen sich die Vereinten Nationen mit der internationalen Bekämpfung terroristischer Handlungen. Über die Jahrzehnte entstand ein umfangreiches System aus internationalen Übereinkommen, Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit.
1992 stufte der UN-Sicherheitsrat den Terrorismus mit der Resolution 731 (1992) erstmals als Bedrohung des Weltfriedens ein. Terrorismus wird darin generell und unabhängig von seinen Motiven verurteilt. Nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 in den USA intensivierte der Sicherheitsrat seine Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus zunehmend und erlegte den Mitgliedstaaten teils weitreichende Verpflichtungen auf. So wurden sie mit Resolution 1373 (2001) unter anderem dazu verpflichtet, Vermögenswerte von Terroristen einzufrieren, ihnen Zuflucht zu verweigern und sie strafrechtlich zu verfolgen. Zur Überwachung der Umsetzung wurde der Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus (Counter-Terrorism Committee, CTC) eingerichtet.
Weltweite Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus
Einen wichtigen gemeinsamen Rahmen schuf die UN-Generalversammlung im Jahr 2006 mit der Weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus. Sie soll ein koordiniertes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft ermöglichen und verbindet Sicherheitsmaßnahmen ausdrücklich mit Prävention, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. Die Strategie wird regelmäßig von der Generalversammlung überprüft und weiterentwickelt.
Die Terrorismusbekämpfung der Vereinten Nationen umfasst heute unterschiedliche Handlungsfelder. Dazu gehören unter anderem die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, die internationale Zusammenarbeit in der Strafverfolgung, die Verhinderung der Verbreitung von Waffen an terroristische Gruppen sowie der Umgang mit neuen Technologien wie Künstlicher Intelligenz. Gleichzeitig spielen Prävention und die Auseinandersetzung mit den Bedingungen, unter denen sich Terrorismus entwickeln und ausbreiten kann, eine wichtige Rolle.
Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte
Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus können zugleich grund- und menschenrechtliche Fragen aufwerfen. Die Anti-Terrorismus-Politik der Vereinten Nationen verfügt über hohe Legitimität. Einige Maßnahmen blieben jedoch nicht ohne Kritik. Besonders gegen die Individualsanktionen des Sicherheitsrats im Rahmen der "Konsolidierten Liste" werden Bedenken aus menschenrechtlicher Sicht geäußert.
Grundsätzlich schenken die Vereinten Nationen der Achtung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung aber große Aufmerksamkeit. 2005 richtete die damalige UN-Menschenrechtskommission das Amt eines Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus ein. Dieser berichtet dem heutigen Menschenrechtsrat und der Generalversammlung, sammelt Informationen und gibt konkrete Empfehlungen ab.
Eine gemeinsame Definition fehlt
Problematisch für die Terrorismusbekämpfung der UN blieb, dass sich die UN-Mitgliedstaaten nie auf eine internationale Definition des Terrorismus einigen konnten. Die Ursachen sind in erster Linie politischer Natur; so stellt sich zum Beispiel die Frage, wo die Grenze zwischen einer terroristischen Gruppierung und einer legitimen Befreiungsbewegung zu ziehen ist.
Damit liegt eine Definition letztlich bei den Staaten selbst und diese können im Prinzip innenpolitische Gegner zu Terroristen deklarieren. Vor dem Hintergrund einer fehlenden konkreten Begriffsbestimmung wird Terrorismus zwischenzeitlich als eine Methode der Gewaltanwendung definiert.

