Konventionen zur Terrorismusbekämpfung
Die internationale Terrorismusbekämpfung stützt sich auf zahlreiche völkerrechtliche Übereinkommen und Protokolle. Sie verpflichten Staaten dazu, bestimmte terroristische Handlungen unter Strafe zu stellen und bei deren Verfolgung grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten. Eine umfassende internationale Konvention gegen Terrorismus gibt es bislang jedoch nicht.

Seit 1963 hat die internationale Gemeinschaft 19 Übereinkommen und Protokolle zur Verhütung und Bekämpfung terroristischer Handlungen verabschiedet. Die Generalversammlung hat fünf dieser Abkommen ausgearbeitet und mit ihrer Erklärung über Maßnahmen zur Beseitigung des internationalen Terrorismus die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung zu ergreifen.
Andere Abkommen entstanden im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA).
Anders als eine einheitliche Definition von Terrorismus verfolgen diese Abkommen einen sektoralen Ansatz: Sie beziehen sich jeweils auf bestimmte Handlungen oder Gefahrenbereiche, etwa Flugzeugentführungen, Geiselnahmen, Anschläge mit Sprengstoff, die Finanzierung von Terrorismus oder nuklearterroristische Handlungen.
Schutz des internationalen Luftverkehrs
Mehrere der internationalen Übereinkommen befassen sich mit der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Dazu gehören unter anderem:
- Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (1963)
- Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen (1970)
- Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt (1971)
- Protokoll zur Ergänzung des Abkommens zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen (2010)
- Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zur Bekämpfung von strafbaren und bestimmten anderen an Bord von Luftfahrzeugen begangenen Handlungen (2014)
Schutz von Personen und Bekämpfung terroristischer Anschläge
Weitere Übereinkommen betreffen konkrete Formen terroristischer Gewalt:
- Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten (1973), beschlossen durch die UN-Generalversammlung
- Internationale Konvention gegen Geiselnahme (1979), beschlossen durch die UN-Generalversammlung
- Übereinkommen über die Kenntlichmachung von plastischen Sprengstoffen zum Zweck ihrer Entdeckung (1991)
- Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge (1997), beschlossen durch die UN-Generalversammlung
Terrorismusfinanzierung
Mit dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus von 1999 verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Bereitstellung und Sammlung von Mitteln für terroristische Handlungen unter Strafe zu stellen und bei deren Verfolgung international zusammenzuarbeiten. Das Übereinkommen gehört zu den fünf zentralen Antiterrorismuskonventionen, die von der UN-Generalversammlung angenommen wurden.
Seeschifffahrt
Auch Angriffe auf Schiffe und feste Plattformen auf dem Festlandsockel werden von internationalen Übereinkommen erfasst. Dazu zählen das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (1988) sowie ergänzende Protokolle von 1988 und 2005.
Nuklearmaterial und Nuklearterrorismus
Weitere Rechtsinstrumente befassen sich mit dem Schutz von Kernmaterial und der Gefahr nuklearterroristischer Handlungen. Dazu gehören insbesondere das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (1980), dessen Änderung von 2005 sowie das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (2005).
Trotz des umfangreichen Netzes einzelner Übereinkommen existiert bislang keine umfassende internationale Konvention, die Terrorismus als Ganzes regelt. Die Staaten haben sich über Jahrzehnte nicht auf eine allgemein akzeptierte Definition einigen können. Der bestehende völkerrechtliche Rahmen setzt deshalb vor allem bei konkreten strafbaren Handlungen an.