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Chemische und Biologische Waffen

Biologische und chemische Waffen sind international geächtet. Dennoch stellen die Kontrolle der Verbote, neue technolo­gische Entwicklungen und die Gefahr eines erneuten Einsatzes die inter­natio­nale Gemeinschaft weiterhin vor Heraus­forderungen.

Mehrere UN-Autos fahren auf einer Straße, im Hintergrund sind Berge
Team der Organisation für das Verbot chemischer Waffen unterwegs auf einer Inspektion in Syrien (UN Photo/Hend Abdel Ghany)

Unter dem Begriff CBRN werden chemische, biologische, radiologische und nukleare Waffen beziehungsweise Gefahren zusammen­gefasst. Häufig werden chemische, biologische und nukleare Waffen auch als Massen­vernichtungs­waffen bezeichnet. Der Begriff „Massen­vernichtungs­waffen“ ist allerdings nicht unumstritten. Kritisiert wird unter anderem, dass er sehr unterschiedliche Waffentypen nur unzureichend abbildet.

Biologische Waffen

Für die Vereinten Nationen sind biologische Waffen „alle gezielt eingesetzten […] infektiösen Stoffe, die Krankheiten oder Tod bei Mensch, Tier oder Pflanzen verursachen“. Ihr Einsatz im Krieg wurde bereits durch das Genfer Protokoll von 1925 verboten. Einen umfassenderen völkerrechtlichen Rahmen schuf das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (Biological Weapons Convention, BWC). Es im Jahr 1975 in Kraft. Das BWC verbietet seinen Vertragsstaaten die Entwicklung, Herstellung, Lagerung, den Erwerb und die Aufbewahrung biologischer Kampfstoffe und Toxine, sofern diese nicht für friedliche, schützende oder andere zulässige Zwecke bestimmt sind. Vorhandene biologische Waffen und entsprechende Trägersysteme müssen vernichtet oder für friedliche Zwecke umgewandelt werden.

Derzeit gibt es ungefähr 200 Viren oder Bakterien, die als Waffe benutzt werden können. Zu den gefährlichsten Erregern zählen unter anderem Pocken, Pest und Milzbrand. Das Gelbfieber-Virus und Tuberkulose-Bakterien werden hingegen als weniger gefährlich eingestuft, da sie sich relativ leicht behandeln lassen. Die zur Herstellung biologischer Waffen benötigten Substanzen sind meist recht einfach zu beschaffen.

Anders als das Chemiewaffenübereinkommen verfügt das BWC jedoch über keine internationale Organisation mit einem umfassenden Verifikations­system. Zur Stärkung von Transparenz und Vertrauen tauschen die Vertragsstaaten unter anderem jährlich Informationen im Rahmen sogenannter vertrauensbildender Maßnahmen (Confidence-Building Measures) aus. Gleichzeitig wird im Rahmen der Vereinten Nationen über eine weitere Stärkung des Übereinkommens beraten.

Chemische Waffen

Chemische Waffen nutzen die toxischen Eigenschaften chemischer Stoffe, um Menschen oder Tiere zu töten oder ihnen Schaden zuzufügen. Bereits das Genfer Protokoll von 1925 verbot den Einsatz chemischer und biologischer Waffen im Krieg, nicht jedoch deren Entwicklung, Herstellung oder Lagerung.

Ein umfassendes Verbot schuf das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (Chemical Weapons Convention, CWC). Es trat am 29. April 1997 nach über 20 Jahren Verhandlungen im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz in Kraft. Das Abkommen gilt als einer der erfolgreichsten multilateralen Abrüstungsverträge und hat 193 Mitglieder. Die Konvention ist der erste multilaterale Abrüstungsvertrag, der die Abschaffung einer gesamten Waffenart einfordert. So enthält der Vertrag die Aufforderung, alle Chemiewaffen inklusive der Produktionsanlagen innerhalb von zehn Jahren zu zerstören. Da giftige Chemikalien nicht nur zur Herstellung von Chemiewaffen, sondern zum Beispiel auch für die Medizin gebraucht werden, spezifiziert das Abkommen in drei Anhängen die Chemikalien genauer. 

Für die Verifikation des Übereinkommens wurde die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons, OPCW) gegründet. Sie ist mit einem klaren Mandat ausgestattet: der Überwachung der Vernichtung von allen Chemiewaffen und der Stilllegung bzw. der Zerstörung oder Umwandlung von Fabriken, die Chemiewaffen herstellen. Zum Überwachungssystem gehört eine periodische Berichterstattung, systematische Routinekontrollen und kurzfristige Verdachtsinspektionen. Die Länder haben sich verpflichtet, bei einem vermuteten Vertragsbruch innerhalb von fünf Tagen Zugang zu ihren Produktionsstätten zu gewähren. Jedoch handelt es sich bei den Kontrollen um einen so genannten kontrollierten Zugang, das heißt, dass bestimmte Teile der Anlagen geschlossen werden dürfen, Maschinen abgedeckt sein können und Computer ausgeschaltet sein dürfen. Diese Einschränkungen wurden auf Grund von kommerziellen und sicherheitspolitischen Interessen eingeführt.

Trotz großer Fortschritte bleibt der Einsatz chemischer Waffen ein Thema der internationalen Friedens- und Sicherheitspolitik. Besonders beschäftigt die Vereinten Nationen weiterhin das ehemalige Chemiewaffenprogramm Syriens. Die OPCW konnte nach Angaben der Vereinten Nationen die ursprüngliche syrische Deklaration weiterhin nicht als vollständig und korrekt bestätigen. Die neuen syrischen Behörden arbeiten seit 2025 verstärkt mit der OPCW zusammen, um offene Fragen zu klären und verbliebene Bestände und Einrichtungen zu identifizieren und zu beseitigen.