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UN und Terrorismus

Die Vereinten Nationen sehen den Terrorismus als Bedrohung für den Weltfrieden. Die Anti-Terror-Bemühungen genießen hohe Legitimität. Seit Anfang der 2000er Jahre wurden sie massiv intensiviert. Gegen einige Maßnahmen gibt es aber auch menschenrechtliche Bedenken.

Der ehemalige US-Präsident George W. Bush, der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan und Colin Powell im November 2001 vor dem Ground Zero (UN Photo/ Eskinder Debebe).

1992 stufte der UN-Sicherheitsrat den Terrorismus mit der Resolution 731 (1992) erstmals als Bedrohung des Weltfriedens ein. Terrorismus wird darin generell und unabhängig von seinen Motiven verurteilt. Nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 in den USA intensivierte der Sicher­heitsrat seine Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus zunehmend und erlegte den Mitgliedstaaten teils weitreichende Verpflichtungen auf. So wurden sie mit Resolution 1373 (2001) u.a. dazu verpflichtet, Vermögenswerte von Terroristen einzufrieren, ihnen Zuflucht zu verweigern und sie strafrechtlich zu verfolgen. Um die Umsetzung dieser Bestimmungen seitens der Mitgliedstaaten zu überwachen, setzte der Sicherheitsrat den Auschuss zur Bekämpfung des Terrorismus als Nebenorgan ein. Bereits 1999 hatte er den Al-Qaida-Sanktions­ausschuss geschaffen, der für Individualsanktionen gegen verdächtige Terroristen zuständig ist. 2015 wurde die Sanktionsliste durch die Resolution 2253 um den "Islamischen Staat" (ISIS) ergänzt. Die 1556-Arbeitsgruppe prüft mögliche Maßnahmen gegen Personen, die terroristische Aktivitäten ausüben. Der 1540-Ausschuss ist mit dem Verbot der Weitergabe von Waffen an nichtstaatliche Akteure betraut.  

Seit 1963 haben die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen 13 internationale Konventionen und drei Protokolle zur Terrorismus­bekämpfung verabschiedet. Der 1996 gebildete Ad-hoc-Ausschuss der Generalversammlung ist mit der Ausarbeitung von Konventionen betraut und soll die Erarbeitung des Entwurfs für eine umfassende Konvention über den internationalen Terrorismus weiterverfolgen. Verschiedene UN-Büros unterstützen die UN-Mitgliedsstaaten bei der Erfüllung der Verpflichtungen, die in den internationalen Abkommen sowie den Sicherheitsratsresolutionen festgelegt wurden.

Eine bedeutende Errungenschaft ist die 2006 einstimmig von der General­versammlung angenommene "Weltweite Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus". Sie steht für den Konsens der internationalen Gemeinschaft und betont die Achtung der Menschenrechte sowie der Rechtsstaatlichkeit bei der Terrorismus­bekämpfung. Ziel der Strategie ist ein gemeinsames Vorgehen der UN sowie ein Rahmen, der die Tätigkeiten verschiedener Akteure im UN-System bündelt. Die Umsetzung der Strategie koordiniert der 2005 vom UN-Generalsekretär eingesetzte Arbeitsstab Terrorismusbekämpfung der Vereinten Nationen.

Probleme der Terrorismusbekämpfung

Die Anti-Terrorismus-Politik der Vereinten Nationen verfügt über hohe Legitimität. Einige Maßnahmen blieben jedoch nicht ohne Kritik. Besonders gegen die Individualsanktionen des Sicherheitsrats im Rahmen der "Konsolidierten Liste" werden Bedenken aus menschenrechtlicher Sicht geäußert. Grundsätzlich schenken die Vereinten Nationen der Achtung der Menschenrechte bei der Terrorismus­bekämpfung aber große Aufmerksamkeit. 2005 richtete der UN-Menschenrechtsrat das Amt eines Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus ein. Dieser berichtet dem Menschenrechtsrat und der Generalversammlung, sammelt Informationen und gibt konkrete Empfehlungen ab.

Problematisch für die Terrorismus­bekämpfung der UN blieb, dass sich die UN-Mitgliedstaaten nie auf eine internationale Definition des Terrorismus einigen konnten. Die Ursachen sind in erster Linie politischer Natur; so stellt sich zum Beispiel die Frage, wo die Grenze zwischen einer terroristischen Gruppierung und einer legitimen Befreiungs­bewegung zu ziehen ist. Damit liegt eine Definition letztlich bei den Staaten selbst und diese können im Prinzip innenpolitische Gegner zu Terroristen deklarieren. Vor dem Hintergrund einer fehlenden konkreten Begriffs­bestimmung wird Terrorismus zwischenzeitlich als eine Methode der Gewalt­anwendung definiert. Der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan hob in einer Rede vor der Generalversammlung am 8.11.2001 hervor: "Der einzige gemeinsame Nenner unter den verschiedenen Formen des Terrorismus ist der kalkulierte Einsatz tödlicher Gewalt gegen Zivilpersonen aus politischen Gründen."