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Minenbekämpfung

Die Verwendung von Minen ist international verboten und geächtet. Das wird von den meisten Staaten anerkannt. Dennoch fordern Landminen und Blindgänger immer noch Tausende Opfer jährlich. Die Vereinten Nationen sind in zahlreichen Ländern aktiv, sie entfernen Minen, klären über die Gefahren auf und versorgen Opfer.

UN Photo/JC McIlwaine

Minen werden in der Regel defensiv eingesetzt, richten sich in den letzten Jahren aber auch verstärkt gegen Zivilisten. Vor allem Antipersonenminen, die versteckt in Feldern und auf Wegen liegen, bleiben lange nach Kriegsende eine Gefahr für Mensch und Tier, denn sie sind häufig auch viele Jahre später noch scharf. In der sogenannten Ottawa-Konvention werden Minen definiert als "ein Kampfmittel, das dazu bestimmt ist, unter, auf oder nahe dem Erdboden oder einer anderen Oberfläche angebracht und durch die Gegenwart, Nähe oder Berührung einer Person oder eines Fahrzeugs zur Explosion gebracht zu werden" (Art. 2 Abs. 2). Einige NGOs sind mit dieser Definition nicht einverstanden. Sie gehen von einer effekt-orientierten Definition aus, welche v.a. darauf hinausläuft, dass die Vorrichtung in ihrer Anwendung "eine oder mehrere Personen töten, verletzen oder sonstwie außer Gefecht setzen kann", auch wenn dies nicht ihrem Hauptzweck entspricht.

Die Ottawa-Konvention

Die sogenannte Ottawa-Konvention ist das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung. Sie wurde 1997 verabschiedet und trat am 1. März 1999 in Kraft. Weil der konventionelle diplomatische Weg zu keinem Ergebnis zu führen schien, leiteten NGO´s Verhandlungen zum Verbot dieser Waffen im Dialog mit Regierungen in die Wege. So kam es schließlich 1997 dazu, dass in Oslo ein Text ausgearbeitet wurde, welcher im Dezember desselben Jahres in Ottawa (Kanada) zur Unterschrift durch die Staaten vorlag. Innerhalb von nur zwei Jahren wurden die benötigten 40 Ratifizierungen erreicht, was 1999 zum Inkrafttreten der Konvention führte.

Die internationale Kampagne zum Verbot von Landminen erfuhr breite Anerkennung, welche 1997 in der Verleihung des Friedensnobelpreises gipfelte. Die wichtigsten Inhalte der Konvention sind folgende:

  • Das Verbot jeglichen Gebrauchs, Lagerung und Handel von Antipersonenminen, sowie die Unterstützung zu einer der genannten Aktivitäten (Art. 1).
  • Die Zerstörung (oder Sicherstellung der Zerstörung) aller gelagerten Antipersonenminen, die sich im Eigentum oder Besitz oder unter der Hoheitsgewalt oder Kontrolle des Staates befinden (Art. 4)
  • Die Räumung der belasteten Gebiete auf eigenem Territorium binnen 10 Jahren (Art. 5).

Mit der Ratifikation bzw. dem Beitritt von 164 Staaten (zuletzt Sri Lanka im Dezember 2017) ist die Konvention sehr breit abgestützt. Weil aber Staaten wie Russland, die USA, China, Indien, Iran oder Israel den Vertrag nicht unterschreiben, fehlen wichtige Unterstützerländer.

Minenräumung

UNMIN trainiert die lokale Bevölkerung in Nepal in der sicheren Entfernung von Minen (UN Photo/Steve Malloch)

Obwohl die Verwendung von Minen international verboten und geächtet ist – insbesondere durch die Antipersonenminenkonvention seit 1999, aber auch durch weitere internationale Verträge wie das "Minenprotokoll" der UN-Waffenkonvention sowie das Übereinkommen zum Verbot von Streubomben – verletzen oder töten Minen bis heute jedes Jahr Tausende Menschen.

Minen gefährden die lokale Bevölkerung ebenso wie den Einsatz von Friedenssoldaten und humanitären Helfern und behindern die Wiederaufbauarbeit nach Konflikten. Die Räumung der Minen leistet daher einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Zivilbevölkerung, Frieden und Entwicklung. Die Einsätze sind jedoch sehr risikoreich und kosten- sowie zeitintensiv. Nur in den seltensten Fällen ist die Position von Minen genau kartografiert.

Gegenwärtig sind rund 110 Millionen Landminen auf der Welt verlegt. Die Produktion einer Landmine kostet nur drei US-Dollar, die Räumung einer Mine verursacht jedoch Kosten in Höhe von 1.000 US-Dollar.

UN-Organe zur Minenbekämpfung

Der Minenräumungsdienst der Vereinten Nationen (United Nations Mine Action Service, UNMAS) bündelt seit 1997 die Aktivitäten der UN auf dem Gebiet der Minenbekämpfung. Seit 2007 ist er in der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (DPKO) angesiedelt. Insgesamt sind 14 Abteilungen, Büros, Programme und Fonds der UN in der Minenräumung tätig, darunter das Büro für Abrüstungsfragen (UNODA), das Entwicklungsprogramm UNDP, das Kinderhilfswerk UNICEF und das Welternährungsprogramm (WFP).

UNMAS koordiniert nicht nur die Beseitigung von Landminen. Auch "Blindgänger" sowie Streubomben und explosive Kampfmittelrückstände, die häufig über viele Jahre hinweg unentdeckt bleiben und bei Kontakt explodieren können, stellen eine Gefährdung für die Menschen in (ehemaligen) Konfliktregionen dar. In mehr als 70 Ländern sind verminte Gebiete vorhanden. UNMAS unterstützt die Minenbekämpfung in 40 davon. Insgesamt unterhält es 19 Feldmissionen zur Minenbekämpfung, die oftmals Bestandteil von politischen bzw. Friedensmissionen sind.

Neben der Beseitigung und Zerstörung von Minen sind Programme zur Minenaufklärung ein wichtiger Tätigkeitsbereich. Die Aufklärungsarbeit über die Risiken und Gefahren von Minen sowie die Vermittlung von Vorsichts- und Schutzmaßnahmen wird in Schulen, Wohngebieten oder auch in Flüchtlingslagern durchgeführt. Im Rahmen der Opferhilfe werden Minenopfer unter anderem medizinisch und bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. UNMAS setzt sich außerdem für die weltweite Ächtung von Landminen sowie den Beitritt der UN-Mitgliedstaaten zu den relevanten Konventionen ein und fördert die Vernichtung von staatlichen Minenbeständen gemäß der Antipersonenminenkonvention.

Ein Großteil der Arbeit in der Minenbekämpfung wird von NGO´s ausgeführt, die häufig lokal ansässig sind. Regionale und internationale Organisationen, Unternehmen sowie internationale Finanzinstitutionen engagieren sich ebenfalls in der Minenräumung.