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Abrüstung in Deutschland

Die Bundesrepublik ist Vertragspartei einer Vielzahl multilateraler Verträge zur Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung. Gleichzeitig gehört Deutschland weltweit zu den größten Waffen- und Rüstungsexporteuren. Die hierzulande produzierten Waffen werden weltweit in Kriegs- und Konfliktregionen eingesetzt.

Aktivisten und Aktivistinnen demonstrieren 2017 gegen deutsche Rüstungslieferungen in die Türkei (Campact/Jakob Huber, CC BY-NC 2.0)

Die Bundesregierungen äußerten in den vergangenen Jahren wiederholt ihren Anspruch, Fortschritte in den Bereichen Abrüstung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie Exportkontroll- und Rüstungskontrollabkommen weltweit voranzutreiben. Seit 1965 ernennt sie einen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle. Der oder die Beauftragte leitet die Abteilung für Internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle im Auswärtigen Amt. 

Die Bemühungen der Bundesregierung im Bereich der Abrüstung stützen sich im Wesentlichen auf:

  • eine Gemeinsame Außen- und Sicherheits­politik der Europäischen Union (GASP);
  • intensiven Kontakt zu den Vereinten Nationen;
  • Koordinierung der Umsetzung internationaler Verträge;
  • Einsatz bei Verstößen gegen internationale Verträge;
  • Unterstützung für regionale Organisationen;
  • einzelne Abrüstungs- und Nicht­verbreitungs­projekte.

In einem Bericht zu den Bemühungen zur Rüstungskontrolle stellte die Bundesregierung 2025 fest, dass sich die Sicherheits­lage weltweit drastisch verändert habe und die globale Rüstungs­kontrolle, Abrüstung und Nicht­verbrei­tung vor enormen Herausfor­derungen stünden. Neben dem Fokus auf Fähig­keits­ausbau, Verteidigung­sfähigkeit und Resilienz hält die Bundesregierung nach eigener Darstellung an ihren Bemühungen um Rüstungs­kontrolle, internationale Abrüstung und Nichtverbreitung fest und setzt sich auf bi- und multilateraler Ebene für deren Verwirk­lichung ein. Deutsche Abrüstungs­bemühungen stehen aber zugleich in einem Spannungsverhältnis mit der "verteidigungspolitischen Zeitenwende" seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sowie deutschen Rüstungs­lieferungen an Länder, denen Men­schenrechts­verletzungen und Kriegsverbrechen vorgeworfen werden.

Nach Auffassung der jetzigen Bundesregierung stehen die Stärkung der Bundeswehr und die militärische Unterstützung der Ukraine nicht im Widerspruch zu diesen Zielen, sondern dienen ebenso der Sicherheit Europas und sollen Rüstungskontrolle, Abschreckung und Verteidigungs­fähigkeit miteinander verbinden.

An der zweiten Vertragsstaaten­konferenz über den Atomwaffen­verbotsvertrag (AVV) nahm Deutschland 2023 nur als Beobachterin teil. Der Grund liegt in Deutschlands Bekenntnis zur nuklearen Abschreckung im Rahmen der NATO und ihrer „nuklearen Teilhabe“, zu der auch die Stationierung von US-Atombomben am Fliegerhorst Büchel gehört. Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde dieser Standpunkt nochmals betont. Nach dem Auslaufen des New-START-Vertrags im Februar 2026 bestehen zwischen den USA und Russland keine rechtlich bindenden Begrenzungen strategischer Nuklearwaffen mehr. Dies gilt als erhebliche Herausforderung für die internationale Rüstungskontrolle.

Deutschland ist Vertragspartei einer Vielzahl multilateraler Verträge zur Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung, darunter 

  • dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag
  • der Ottawa-Konvention zur Minenbekämpfung
  • des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen
  • des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen
  • des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
  • des Übereinkommens zum Verbot von Streumunition

Gleichzeitig wurden und werden Bundesregierungen regelmäßig dafür kritisiert, Rüstungsexporte in wachsendem Umfang und ohne zureichende Prüfung und Einschränkungen an sogenannte "Drittstaaten" (Nicht-NATO- oder Nicht-EU-Staaten) zu genehmigen. 

Auch lässt sich nachweisen, dass deutsche Waffen in zahlreichen bewaffneten Konflikten auftauchen, obwohl sie dorthin ursprünglich nicht exportiert wurden, beispielsweise in Somalia, Sudan, Libyen oder Myanmar.

Deutsche Rüstungsexporte

Deutschland rangiert auf Platz fünf der größten Rüstungsexporteure weltweit. 2024 hat die Bundesregierung der Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 12,83 Milliarden Euro (Einzelgenehmigungen) zugestimmt. Diese Zahlen bewegen sich auf ähnlich hohem Niveau wie im bisherigen Rekordjahr 2023 mit 12,13 Milliarden Euro. Die Bundesregierung veröffentlicht in Rüstungsexportberichten und Zwischenberichten halbjährlich die erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern, wobei sie ihre Entscheidungen im Rahmen der politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen sowie des Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Waffenexporten treffen soll.

Grundsätzlich unterscheidet die Bundesregierung zwischen Ausfuhren an EU-Mitgliedstaaten, NATO-Staaten sowie NATO-gleichgestellte Länder (Australien, Japan, Neuseeland und die Schweiz) einerseits und sonstige Drittstaaten andererseits. Für Ausfuhren an die erste Ländergruppe gelten erleichterte Genehmigungsvoraussetzungen, während Ausfuhren an Drittstaaten besonders restriktiv geprüft werden. Dabei werden unter anderem außen- und sicherheitspolitische Interessen, die Menschenrechtslage sowie rechtsstaatliche Standards berücksichtigt. Unterschieden wird weiterhin zwischen Einzelgenehmigungen und Sammelgenehmigungen, die ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen und von der Regierung gesondert erfasst werden.

Neben den Einzelgenehmigungen für Rüstungsexporte im Wert von 12,13 Milliarden Euro wurden 2024 zusätzlich Sammel­ausfuhr­genehmigungen im Wert von 1,04 Milliarden Euro erteilt. Der Wert der abgelehnten Anträge belief sich demgegenüber auf 31,27 Millionen Euro. Die Gütergruppen mit dem höchsten Genehmigungswert waren militärische Ketten- und Radfahrzeuge (4,36 Mrd. Euro), Bomben, Torpedos und Flugkörper (2,88 Mrd. Euro) sowie Kriegsschiffe (1,5 Mrd. Euro).

Kontroverse Waffen­lieferungen

Die gestiegenen Exporte in Drittländer sind besonders umstritten, da die Empfänger nicht selten an Kriegen beteiligt sind. In den Jahren 2012 bis 2018 wurden über 50 Prozent der Exporte an Drittstaaten getätigt. Aber auch Lieferungen an NATO-Staaten wie die Türkei sind kontrovers, da das türkische Militär regelmäßig kurdische Minderheiten im Irak und Syrien angreift.

Weitere besonders umstrittene Abnehmer deutscher Rüstungsgüter sind Ägypten, Israel, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Ägypten, Saudi-Arabien und die VAE sind am Krieg in Jemen direkt oder durch Waffenlieferungen beteiligt, der zu einer anhaltenden humanitären Katastrophe, Hungersnöten und Hunderttausenden Opfern geführt hat. Gegen Personen der israelischen Regierung wurde 2024 vom Internationalem Straf­gerichtshof (International Criminal Court - ICC) Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza beantragt und erlassen. Untersuchungen von UN-Gremien haben Vorwürfe schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Gegenstand. Mehrere Internationale Menschenrechts­organisationen sprechen von Völkermord. Auch Deutschland ist wegen Waffen­lieferungen an Israel mit einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (International Court of Justice - ICJ) konfrontiert gewesen. Die Datenbank des Bonner Zentrums für Konflikt­forschung bewertet alle genannten Rüstungsempfänger bezüglich des Kriteriums Einhaltung von Menschen­rechten und humanitärem Völkerrecht als "kritisch."

Umstritten ist weiterhin die Frage, wie effektiv verhindert werden kann, dass sich deutsche Waffen nach ihrem Export in Kriegs- und Konfliktgebieten verbreiten. Dies betrifft insbesondere mobile und über Jahrzehnte nutzbare Kleinwaffen (Pistolen, Maschinengewehre usw.) und Munition, von denen Deutschland große Mengen exportiert. Zwar setzt sich Deutschland international für mehr sogenannte End­verbleibs­kontrollen ein, um den Verbleib von Waffen nach deren Export festzustellen und setzt diese seit 2015 nach eigener Aussage um. Nicht­regierungs­organisationen bezweifeln jedoch deren Wirkung, da diese Kontrollen nur selten stattfänden und unter dem vagen Vorbehalt formuliert sind, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie nicht gefährden dürfen. Nicht zuletzt wird die Kontrolle insbesondere von Kleinwaffen durch die Verbreitung von Produktions­lizenzen erschwert, welche die Produktion deutscher Waffen in anderen Ländern ermöglicht. 

Zuletzt aktualisiert am 12.08.2026