Terrorismus
Bereits seit den 1970er Jahren befassen sich die Vereinten Nationen mit der Bekämpfung des Terrorismus. Von Beginn an richteten sich die Resolutionen von Generalversammlung und Sicherheitsrat auf die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich.
Die Empfehlungen und Maßnahmen der Vereinten Nationen verfolgen verschiedene Ziele. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Terrorismusfinanzierung zu unterbinden, den internationalen Waffenhandel zu kontrollieren, „Rückzugsräume“ abzuschaffen, Reisemöglichkeiten verdächtiger Personen einzuschränken sowie den zwischenstaatlichen Informationsaustausch über Ermittlungsergebnisse zu fördern. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA intensivierten die UN ihre Bemühungen auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung. Eine bedeutende Errungenschaft ist die 2006 einstimmig von der UN-Generalversammlung angenommene „Weltweite Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus“. Sie steht für den Konsens der internationalen Gemeinschaft und betont die Achtung der Menschenrechte sowie der Rechtsstaatlichkeit bei der Terrorismusbekämpfung.
Dennoch wurden auch gegenüber einigen Anti-Terror-Maßnahmen der UN menschenrechtliche Bedenken geäußert. Dazu gehörten etwa Individualsanktionen des Sicherheitsrates. Problematisch bleibt auch, dass sich die Mitgliedsstaaten nicht auf eine gemeinsame Definition von Terrorismus einigen konnten. Die Grenzziehung zwischen legitimen Befreiungsbewegungen und Terroristen bleibt damit oft eine Interpretationsfrage einzelner Staaten.