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Das Paradox der nuklearen Abrüstung

Der aktuelle Status der nuklearen Abrüstung ist polarisiert. Hier die Aufkündigung von internationalen Verträgen, und Modernisierung von Arsenalen. Dort ein neuer Vertrag zum Verbot von Atomwaffen, den eine wachsende Zahl von Staaten und die Zivilgesellschaft unterstützen.

Ein IAEA-Inspektor bringt ein Siegel an. (Foto: Dean Calma/IAEA).

Als wichtiger Baustein der Beendigung des Kalten Kriegs trat der INF Vertrag (Intermediate Nuclear Force Treaty) am 1. Juni 1988 in Kraft. Obwohl bilateral von den USA und Russland unterzeichnet, hat der Vertrag eine zentrale Bedeutung für Europa und Deutschland: Denn darin verpflichten sich beide Länder, Kurz- und Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite von 500 bis 5500 km sowie deren notwendige Logistik und Startkapazitäten zu eliminieren und für die Zukunft auszuschließen. Der Vertrag gilt als Meilenstein der internationalen Rüstungskontrolle, da erstmals eine ganze Kategorie an Nuklearwaffen verboten wurde und gleichzeitig Kontrollmechanismen zur gegenseitigen Verifizierung in den Vertrag aufgenommen wurden.

INF, START, KSE – das System der Abrüstungsverträge erodiert

Der INF-Vertrag schuf die Grundlage, um auch über konkrete Abrüstungsziele zu verhandeln. Beispielsweise wurde mit dem START-Abkommen die Anzahl an strategischen Nuklearwaffen und Trägersystemen in den USA und Russland begrenzt. Nach Auslaufen des Abkommens folgten langwierige Verhandlungen zu den Folgeverträgen. Unter Obama wurde schließlich 2010 NEW START unterzeichnet.

Auf diesen Verträgen, zusammen mit dem Raketenabwehrvertrag (ABM) und dem Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE)-Vertrag wurde die heutige Sicherheit Europas aufgebaut. Diese Verträge erodieren allerdings zunehmend. Die USA zogen sich unter George W. Bush bereits 2001 aus dem ABM-Vertrag zurück, und nachdem ein Staat nach dem anderen die Implementierung des KSE-Vertrags aussetzte, zog sich Russland 2015 aus der gemeinsamen Beratungsgruppe des KSE-Vertrags zurück.

Das gleiche Schicksal hat nun den INF-Vertrag ereilt. Schon seit 2013 verdächtigen sich beide Vertragsparteien gegenseitig, gegen die Vereinbarungen zu verstoßen. Die USA werfen Russland vor, mit der Entwicklung eines neuen Marschflugkörpers gegen die Vorgaben des INF-Vertrags zu verstoßen. Gleichzeitig erhebt Russland den Vorwurf, das von den USA in Rumänien stationierte Raketenabwehrsystem sei nicht vertragskonform. Beide Seiten bestreiten die Vorwürfe.

Frist abgelaufen

2018 kündigten die USA an, sich auf Grund des russischen Fehlverhaltens aus dem Vertrag zurückzuziehen. US-Außenminister Mike Pompeo stellte Russland auf einem NATO Gipfel am 4. Dezember 2018 ein 60-Tage Ultimatum, um die Einhaltung des Vertrages zu beweisen. Dieses lief am 2. Februar 2019 ab, damit hat eine Frist von sechs Monaten begonnen, nach welcher der Vertrag formell nicht mehr gültig ist. Da die US Regierung ebenfalls plant, das New START Abkommen über 2021 nicht weiter zu verlängern, stünde einer nuklearen Konfrontation rechtlich nichts mehr im Wege und die Bedrohung einer erneuten Aufrüstung mit Kurz- und Mittelstreckenraketen wäre wieder ein reales Szenario.

Neben dem bilateralen INF-Vertrag stellt der Nichtverbreitungsvertrag (Non-Proliferation Treaty NPT) das wichtigste multilaterale Abkommen zur Atomwaffenkontrolle dar. Das vorrangige Ziel des Vertrages von 1968 ist es, die Weiterverbreitung von Atomwaffen zu verhindern. Deutschland ist dem NPT 1975 beigetreten. Der NPT manifestiert durch die formelle Unterscheidung zwischen anerkannten Atomwaffenstaaten und Nicht-Atomwaffenstaaten eine globale Zweiklassengesellschaft. Der Vertrag erlaubt es China, Frankreich, Russland, Großbritannien und den USA Atomwaffen zu besitzen und fordert diese zur Abrüstung auf. Indien und Pakistan beispielsweise haben den Vertrag allerdings nie unterzeichnet und bekanntermaßen eigene Atomprogramme erfolgreich gestartet. Zudem ist Nordkorea 2003 vom NPT zurückgetreten. Alle anderen Staaten haben sich dazu verpflichtet niemals nukleare Technologie zur nicht-friedlichen Nutzung zu entwickeln.

Auch der Iran-Deal ist brüchig

Jedem Staat ist es allerdings erlaubt, Uran zur zivilen Nutzung, beispielsweise für die Energiegewinnung, zu verwenden. Um die beschränkte Nutzung zu kontrollieren, etabliert der Vertrag sogenannte Safeguards, welche es der Internationalen Atomenergiebehörde IAEO erlauben, in den Nicht-Nuklearwaffenstaaten Inspektionen durchzuführen und diese Untersuchungen zu veröffentlichen. Genau daran wurde die IAEO im Iran jedoch gehindert, ein Problem, das durch den Joint Comprehensive Plan of Action von 2015 (JCPOA, Iran Deal) vorerst unter Kontrolle gebracht wurde. Allerdings hat sich die USA auch aus diesem Abkommen im Mai 2018 zurückgezogen, wodurch der Iran wieder einen politischen Anreiz zur Entwicklung einer Atombombe bekommt.

Die Implementierung des NPT wird alle 5 Jahre überprüft, die nächste Überprüfungskonferenz steht 2020 an. Dabei soll der Status Quo der Abrüstung festgehalten werden und die künftige Ausgestaltung des Vertrages festgelegt werden. Statt abzurüsten, investieren die Atomwaffenstaaten jedoch aktuell in neue Systeme. Die letzte Überprüfungskonferenz 2015 endete ohne eine gemeinsame Abschlusserklärung. Ob eine solche bei der nächsten Konferenz 2020 erreicht werden kann, ist im Lichte der aktuellen Entwicklung fraglich. Auch deshalb steht die Weltuntergangsuhr des Bulletin of Atomic Scientists weiterhin auf Zwei Minuten vor Zwölf und erinnert an die Gefahr einer globalen Katastrophe durch Atomwaffen.

Zwei Minuten vor Zwölf? Zeit für die Ächtung von Atomwaffen

Dennoch gibt es Grund zur Hoffnung, denn aus den gescheiterten NPT-Überprüfungskonferenzen ist die Bewegung zu einem internationalen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen entstanden. Der Atomwaffenverbotsvertrag (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons - TPNW) wurde am 1. Juli 2017 unterzeichnet und tritt in Kraft sobald ihn 50 Staaten ratifiziert haben. Damit steht die Weltgemeinschaft erstmals vor einer universellen Ächtung von Atomwaffen. Der Vertrag verbietet unter anderem den Einsatz, den Besitz sowie die Entwicklung und Stationierung von Atomwaffen und verpflichtet zur Zerstörung von bestehenden Arsenalen. Staaten der nuklearen Teilhabe sind zum Abzug von stationierten Nuklearwaffen verpflichtet. Auch Deutschland müsste also bei Unterzeichnung die in Rheinland-Pfalz stationierten US-Atomwaffen abziehen. Des Weiteren erkennt der Vertrag zum ersten Mal die humanitären Konsequenzen eines Atomkrieges an, regelt die Unterstützung von Opfern von Atomwaffentests und verpflichtet zur internationalen Zusammenarbeit, um durch Atombomben kontaminierte Gebiete zu sanieren.

Hinter dem Vertrag stehen dabei nicht nur die Vertragsstaaten, sondern zudem ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis. Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) wurde 2017 für ihr Bemühen um den Vertrag mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Aktuell haben 70 Staaten den Vertrag unterzeichnet und 20 Staaten haben ihn bereits ratifiziert. Mit Ausnahme der Niederlande hat kein NATO-Bündnisland an den Verhandlungen teilgenommen. Auch Deutschland blieb den Verhandlungen fern. Es bleibt abzuwarten, wie sich bei der Überprüfungskonferenz des NPT 2020 das Verhältnis zwischen den Nuklearwaffenfreien Staaten und TPNW-Befürwortern auf der einen und den Atomwaffenstaaten auf der anderen Seite entwickeln wird.

Es zeichnet sich daher ein paradoxes Bild der aktuellen Situation der nuklearen Abrüstung. Einerseits erodieren bestehende Verträge und eine Konfrontation von Atommächten scheint zunehmend wahrscheinlicher. Andererseits stand die Weltgemeinschaft noch nie so kurz vor einem universellen Verbot und einer grundsätzlichen Ächtung von Atomwaffen.

Florian Eblenkamp studiert derzeit am King's College London im Master Public Policy. Seit 2018 ist er Mitglied und Botschafter von ICAN Deutschland. Anne Balzer ist Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsprojekte bei ICAN Deutschland.

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