US-Einsatz in Venezuela verstößt gegen Völkerrecht, Initiative zur Stärkung der Vereinten Nationen erforderlich

Die DGVN verurteilt das militärische Vorgehen der Vereinigten Staaten in Venezuela sowie die gewaltsame Verbringung des amtierenden Präsidenten Nicolás Maduro als klaren und schwerwiegenden Verstoß gegen die Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen. Der Vertreter der USA rechtfertigte die Maßnahme während der Sitzung des UN-Sicherheitsrats am 5. Januar 2026 als Strafverfolgungsmaßnahme, die vom Militär unterstützt wurde, um einen von einem US-Gericht angeklagten Straftäter zu verhaften und damit US-Amerikaner im In- und Ausland zu schützen. Unilaterale militärische Interventionen und die gewaltsame Verschleppung eines amtierenden Staatspräsidenten ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats untergraben die internationale Rechtsordnung und setzen einen hochgefährlichen Präzedenzfall.
Damit schließt sich die DGVN zahlreichen Stimmen aus den Vereinten Nationen an. UN-Generalsekretär António Guterres betonte, dass es unabhängig von der Lage in Venezuela wichtig sei, dass alle Beteiligten das Völkerrecht, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, uneingeschränkt achten, und forderte alle beteiligten Parteien auf, einen „inklusiven Dialog“ im Einklang mit den Menschenrechten und dem Völkerrecht über die regionalen und nationalen Herausforderungen zu führen. Die DGVN erinnert an Vergleichsfälle in der Region in der Vergangenheit, die nicht zu den in Venezuela dringend notwendigen demokratischen Reformen, Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, Garantie von Menschenrechten und Bekämpfung von Armut und Ungleichheit geführt haben.
Mit Sorge nimmt die DGVN zur Kenntnis, dass die Bundesregierung bislang keine klare und öffentliche völkerrechtliche Einordnung dieses Vorgehens vorgenommen hat. Eine glaubwürdige Außenpolitik im Geist der Vereinten Nationen erfordert jedoch die konsequente Benennung von Völkerrechtsverstößen und ist im ureigensten Interesse Deutschlands – selbst dann, wenn sie von engen Partnern begangen werden.
Angesichts aktueller Entwicklungen sieht die DGVN Anlass zu grundlegender Sorge um die Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen insgesamt und insbesondere des UN-Sicherheitsrats. Vor diesem Hintergrund fordert sie die Bundesregierung auf, ihre Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat für eine neue europäische Initiative zur Stärkung der Vereinten Nationen insgesamt zu nutzen. Insbesondere regt die DGVN an, sich für die Einberufung einer Reformkonferenz einzusetzen, mit dem Ziel, die Durchsetzung des Gewaltverbots zu stärken, die Rolle der UN-Generalversammlung auszubauen und strukturelle Blockaden im System kollektiver Sicherheit zu überwinden. Eine nachhaltige Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung erfordert finanzielle und institutionelle Reformen und politische Konsequenz.
Die DGVN bekräftigt: Die Durchsetzung des Völkerrechts darf nicht selektiv erfolgen. Die internationale Ordnung kann nur Bestand haben, wenn Gewaltverbot, staatliche Souveränität und multilaterale Verfahren für alle Staaten gleichermaßen gelten.
Die Erklärung des Vorstands der DGVN im PDF-Format.


