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Terrorismus

Bereits seit den 1970er-Jahren befassen sich die Vereinten Nationen mit der Bekämpfung des Terrorismus. Von Beginn an richteten sich die Resolutionen von Generalversammlung und Sicherheitsrat auf die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Mit Einschusslöchern übersäter Kontainer mit der Aufschrift "UN"
Quartier der UN-Friedensmission in Mali nach einem terroristischen Angriff 2017 (UN Photo/Marco Dormino)

Die Empfehlungen und Maßnahmen der Vereinten Nationen verfolgen verschiedene Ziele. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Terrorismus­fina­nzierung zu unterbinden, den inter­nationalen Waffen­handel zu kontrollieren, „Rückzugs­räume“ abzuschaffen, Reisemög­lichkeiten verdächtiger Personen einzuschränken sowie den zwischen­staatlichen Informations­austausch über Ermittlungs­ergebnisse zu fördern. Nach den Terror­anschlägen vom 11. September 2001 in den USA intensivierten die UN ihre Bemühungen auf dem Gebiet der Terrorismus­bekämpfung. Eine bedeutende Errungenschaft ist die 2006 einstimmig von der UN-General­versammlung angenommene „Weltweite Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus“. Sie steht für den Konsens der internationalen Gemeinschaft und betont die Achtung der Menschen­rechte sowie der Rechtsstaat­lichkeit bei der Terrorismus­bekämpfung.

Dennoch wurden auch gegenüber einigen Anti­terror­maßnahmen der UN menschen­rechtliche Bedenken geäußert. Dazu gehörten etwa Individual­sanktionen des Sicherheitsrates. Problematisch bleibt auch, dass sich die Mitglied­staaten nicht auf eine gemeinsame Definition von Terrorismus einigen konnten. Die Grenz­ziehung zwischen legitimen Befreiungs­bewegungen und Terroristen bleibt damit oft eine Interpre­tation­sfrage einzelner Staaten.


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