Abrüstung
Die Beseitigung von Massenvernichtungswaffen und anderen Rüstungsgütern ist ein wichtiges Ziel der Vereinten Nationen. Gleichwohl konnten die UN in den vergangenen Jahren nur wenig Erfolge in ihren multilateralen Abrüstungsbemühungen verbuchen. Stattdessen nehmen der internationale Handel mit Waffen und die nationalen Ausgaben für Rüstung weiter zu.

Frieden durch Abrüstung – weltweit wird diese Philosophie den Vereinten Nationen zugeschrieben. Zwar ist die Reduktion und letztendlich völlige Beseitigung von Massenvernichtungs- und anderen Waffen ein zentrales Ziel der UN. Ihre Bilanz ist allerdings ernüchternd. So steigen die internationalen Rüstungsausgaben stetig an, erfolgversprechende Abrüstungsverhandlungen wurden in den vergangenen Jahren eher außerhalb der Vereinten Nationen initiiert. Zwar haben die UN in der Vergangenheit eine Reihe von Resolutionen im Abrüstungsbereich verabschiedet. Zu den wichtigsten zählen der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (1968), das Verbot von Entwicklung, Herstellung und Lagerung von Chemiewaffen (1992), die UN-Waffenkonvention (1980) sowie die Ottawa-Konvention zum Verbot von Minen (1999).
Obwohl eine Vielzahl von Staaten diesen Verträgen beigetreten ist, liegt das Ziel allgemeiner Abrüstung in weiter Ferne. Insbesondere wichtige internationale Player wie die USA, Russland, China oder Iran haben Abrüstungsverträgen wie der Ottawa-Konvention in der Vergangenheit die Unterstützung verweigert. Auch der Sicherheitsrat konnte Abrüstungsbestrebungen aufgrund verschiedener Machtinteressen der ständigen Mitglieder nicht entscheidend voranbringen. 2017 wurde im Rahmen der Vereinten Nationen von 122 Staaten der „Vertrag über das Verbot von Kernwaffen“ vereinbart. Da sich die Atommächte jedoch weigern, den Vertrag zu unterschreiben, stellt auch dieser kein für alle verbindliches Völkerrecht dar.
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